FAQs zu Ticket & Tarif

FAQs zu Ticket & Tarif
Frage:
Wie kann ich kündigen?
Antwort:

Das VGN JahresAbo Plus, JahresAbo und JahresAbo ab 9 Uhr sowie das Deutschlandticket und das Jobticket laufen auf unbestimmte Zeit. Kündigungen sind immer zum Ende des Kalendermonats, in dem die Kündigung erfolgt, in Textform möglich.

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Frage:
Bekomme ich einen Ausgleich, wenn ich mein Abo aufgrund von Krankheit längere Zeit nicht nutzen kann?
Antwort:

Sollten Sie einmal wegen Krankheit länger als 15 zusammenhängende Tage ans Haus gebunden sein, im Krankenhaus oder auf Kur sein, erstatten wir Ihnen vom 16. Tag an für jeden Krankheitstag 1/30 Ihrer monatlichen Abo-Rate. Bitte lassen Sie uns dazu eine ärztliche Bescheinigung über die Ausgehunfähigkeit zukommen. Diese Regelung gilt ausschließlich für das JahresAbo. Beim Deutschlandticket/Jobticket ist keine Erstattung möglich. Dies wurde von der Bundesregierung festgelegt. 

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Frage:
Verlängert sich mein Abo nach Ablauf automatisch?
Antwort:

Ja, Jobtickets, Deutschlandtickets, JahresAbos sowie die 9-Uhr-JahresAbos verlängern sich, wenn nicht gekündigt wird. Die aktuelle Abo-Chipkarte wird beim nächsten Kontakt mit einem unserer Lesegeräte automatisch aktualisiert.

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Frage:
Kann ich mein Jobticket jederzeit kündigen?
Antwort:

Ja, eine Kündigung ist problemlos monatlich möglich. 

FAQs zu Ticket & Tarif
Frage:
Was mache ich, wenn ich meine Abo-Chipkarte/mein Handyticket vergessen habe und bei einer Kontrolle nicht vorweisen konnte?
Antwort:

Keine Angst! Sie müssen kein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen, wenn Sie Ihre Abo-Chipkarte/Ihr Handyticket innerhalb der angegebenen Frist auf dem Beanstandungsbeleg in unserem KundenCenter vorzeigen. Hier wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 7,00 Euro berechnet.

Billiger ist, wenn Sie - sollten Sie vor Fahrtantritt bereits bemerkt haben, dass Sie Ihren Fahrausweis (Abo-Chipkarte oder Handyticket) vergessen haben - vor Fahrtantritt einen entsprechenden Fahrschein lösen.

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Frage:
Ich habe meine Abo-Chipkarte verloren/sie ist beschädigt oder gestohlen worden. Was nun?
Antwort:

Sollten Sie Ihre Abo-Chipkarte nicht mehr finden, rufen Sie zunächst im Fundbüro der Stadt Nürnberg an. Wurde Ihre Chipkarte dort nicht abgegeben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen in unserem KundenCenter gerne weiter und stellen Ihnen eine neue Chipkarte aus.

Und so geht's: Bringen Sie Ihren Personalausweis mit. Sie erhalten eine neue Chipkarte gegen eine Gebühr von 30,00 Euro.

Übrigens: Wurde Ihnen Ihr Abo gestohlen, entfällt selbstverständlich die Gebühr. Legen Sie einfach bei Neuausstellung Ihre Diebstahlanzeige bei der Polizei vor.

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Frage:
Was mache ich, wenn ich auf andere Abo-Variante wechseln möchte?
Antwort:

Wenn Sie bereits ein Abo haben und nur in eine andere Variante (z.B. von JahresAbo auf Deutschlandticket) wechseln möchten, können Sie dies gerne online über VGN Onlineshop MeinAbo (vag.de) durchführen. Die Abo-Chipkarte wird beim nächsten Kontakt mit einem unserer Lesegeräte automatisch aktualisiert. Die Änderung wird jeweils ab dem nächsten 1. Kalendermonat gültig.

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Frage:
Wie kann ich meine Fahrtstrecke, Tarifstufe oder Zahlungsart ändern?
Antwort:

Möchten Sie eine andere Tarifstufe, Ihre Fahrstrecke hat sich geändert oder nur in eine andere Variante (z.B. von JahresAbo auf Deutschlandticket) wechseln, können Sie dies gerne online über VGN Onlineshop MeinAbo (vag.de) durchführen. Die Abo-Chipkarte wird beim nächsten Kontakt mit einem unserer Lesegeräte automatisch aktualisiert. Die Änderung wird jeweils ab dem nächsten 1. Kalendermonat gültig.

Sollten Sie von einer monatlichen auf eine jährliche Zahlung oder umgekehrt umsteigen wollen, teilen Sie uns dies bitte persönlich oder per Mail an verkauf@vag.de mit. Im ersten Fall hätten Sie sogar den Vorteil, dass Sie bei Tariferhöhungen nicht sofort die höhere Rate zahlen, sondern erst zu Beginn Ihres neuen Abo-Jahres.

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Frage:
Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?
Antwort:

Abo-Kunden, die uns die Änderung ihrer Adresse oder ihrer Bankdaten mitteilen wollen, können dies unter MeinAbo erledigen.

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Frage:
Kann ich mein JahresAbo, Abo6 oder Abo3 auf ein FirmenAbo umstellen?
Antwort:

Ja, eine Umstellung ist problemlos möglich. Mit der Neubestellung des FirmenAbos kündigen wir das bestehende Abo. Vermerken Sie dazu bitte bei Ihrer FirmenAbo-Bestellung Ihre aktuelle Abo-Kundennummer oder Nummer des eTickets. Voraussetzung ist ein bestehender Rahmenvertrag zwischen Ihrem Arbeitgeber und der VAG.

FAQs zu Ticket & Tarif
Frage:
Kann ich mein Abo auch für Fahrten, die über die Stadtgrenzen von Nürnberg-Fürth-Stein (Tarifgebiet A) hinausgehen, anrechnen?
Antwort:

Ja. Ihr Abo der Preisstufe A entspricht 2 Preisstufen. Die zusätzlich nötigen Preisstufen können Sie über einen Einzelfahrschein oder mit der 10er-Streifenkarte abdecken.

Beispiel: Fahrt von Nürnberg Hbf. nach Erlangen Hugenottenplatz

Gesamtstrecke (Preisstufe 4) - Abo A (Preisstufe 2) = Preisstufe 2

Von Nürnberg Hbf. nach Erlangen benötigen Sie als Abo-Kunde also einen Anschlussfahrschein der Preisstufe 2. Sie können also einen Einzelfahrschein der Preisstufe 2 kaufen oder 2 Streifen auf der 10er-Streifenkarte stempeln.

Bitte lösen Sie den Anschlussfahrausweis immer direkt vor Fahrtantritt. TagesTickets gelten nicht als Anschlussfahrausweis!

Tipp: Sie können die Preisstufe Ihres Anschlussfahrscheines direkt über die Verbindungsauskunft berechnen. Geben Sie einfach Start- und Zielhaltestelle Ihrer Reise ein. Klicken Sie dann die angezeigte Preisstufe an. Dort können Sie Ihr Abo angeben und erhalten die Preisstufe des Anschlussfahrscheines, den Sie direkt online bestellen können.

FAQs zu Ticket & Tarif
Frage:
Können beim JahresAbo Plus kostenfrei Fahrräder mitgenommen werden?
Antwort:

Ja, anstelle von zwei Personen können Sie beim JahresAbo Plus auch zwei Fahrräder in Bus und Bahn mitnehmen. Die Mitnahme ist von Montag bis Freitag ab 19 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztags möglich. 

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Frage:
Ich habe eine Frage zum Handyticket beziehungsweise Onlineshop.
Antwort:

Informationen zum Handyticket oder Onlineshop finden Sie im entsprechenden FAQ-Katalog.

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Frage:
Kann ich mein Fahrrad in den VAG-Fahrzeugen mitnehmen?
Antwort:

Grundsätzlich hängt die Mitnahme von Fahrrädern einerseits von der jeweiligen Fahrzeugbeschaffenheit ab. So sind unsere Busse bei innerstädtischen Fahrten meist mit einer extra Stellfläche für Fahrräder und Kinderwägen ausgestattet. Bei Überlandfahrten kann es passieren, dass diese nicht über eine solche zusätzliche Fläche verfügen.

Andererseits muss gewährleistet sein, dass die Mitnahme eines Fahrrads andere Fahrgäste weder behindert noch gefährdet. Sollte ein Bus einmal sehr voll sein, kann es unter Umständen sogar passieren, dass Sie erst im nächsten mitgenommen werden können.

Bei einer Größe von über 20 Zoll ist pro Fahrrad und Fahrt eine Fahrkarte entsprechend der Fahrtstrecke zu lösen oder zu stempeln. Wenn Ihr Fahrrad unter 20 Zoll ist, ist die Mitnahme kostenfrei. Ebenfalls kostenfrei ist die Mitnahme von bis zu zwei Fahrrädern mit der MobiCard oder dem JahresAbo Plus während der Mitnahmezeiten oder bis zu fünf Fahrrädern mit dem TagesTicket Plus.

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Frage:
Darf mein Hund mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und braucht er auch eine Fahrkarte?
Antwort:

Hunde in einem Behältnis, Polizeidiensthunde sowie Assistenzhunde (Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde) brauchen keinen extra Fahrschein. Für alle anderen Hunde ist bei Einzelfahrten der ermäßigte Fahrpreis für Kinder zu lösen. Inhaber von Zeitausweisen können zur regelmäßigen Mitnahme von Hunden hierfür auch ein JahresAbo erwerben. Inhaber eines JahresAbo Plus oder FirmenAbo Plus können ihren Hund unter der Woche nach 19 Uhr kostenlos mitnehmen, am Wochenende sogar rund um die Uhr. Mit einer MobiCard können Sie Ihren Hund Montag bis Freitag ab 9 Uhr und am Wochenende ganztags mitnehmen. Mit einem TagesTicket Plus fährt ihr Hund rund um die Uhr kostenlos mit.

FAQs zu Ticket & Tarif
Frage:
Welches Ticket brauche ich, wenn ich andere Personen mitnehmen möchte?
Antwort:

Möchten Sie in Begleitung fahren, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • TagesTicket Plus (bis zu 6 Personen, davon höchstens 2 Erwachsene + 1 Hund)
  • Gruppenticket (ab 10 Personen)

Grundsätzlich bekommen Sie das Gruppenticket nur für Gruppen ab zehn zahlenden Personen. Als Person zählen Erwachsene und Jugendliche ab dem 15. Geburtstag. Zwei Kinder (6. bis 15. Geburtstag) werden als 1 Person gezählt. Kinder bis zum 6. Geburtstag fahren kostenlos. 
Mit einem Grupppenticket zahlen Sie für die Einzelfahrkarten nur noch den halben Preis. Das gilt für einfache Fahrten genauso wie für Hin- und Rück­fahrten. Am besten Sie lassen sich in unserem KundenCenter beraten. Dort können Sie die Gruppenfahrkarte auch gleich kaufen. Das Gruppenticket gibt es außerdem an den Automaten der Deutschen Bahn und bei vielen regionalen Busunternehmen.

FAQs zu Ticket & Tarif
Frage:
Warum muss ich beim Kauf eines TagesTickets am Fahrkartenautomaten meinen Namen eingeben?
Antwort:

Die Eingabe am Automaten ist kein Muss sondern eine Option über die Bedienführung am Automaten. Wird nach der Datumseingabe im neu erscheinenden Feld statt der Namenseingabe auf „o.k.“ gedrückt und nach der Aktivierung des Feldes „korrigieren“ das „o.k.“ bestätigt, wird der Verkaufsvorgang auch ohne Namensnennung fortgesetzt.

Datenschutzrechtlich liegt hier kein Problem vor, da die Daten von uns nicht gespeichert werden. Für den Schutz der Daten bei Eingabe am Automaten ist jeder Fahrgast, ähnlich wie bei einem Bankautomaten, selbst verantwortlich. Jederzeit, wie oben beschrieben, ist auch der Kauf ohne Namenseingabe möglich. TagesTickets erhalten Sie zudem über unseren Onlineshop (Print- oder Handyticket) sowie unser KundenCenter am Hauptbahnhof.

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Frage:
Was mache ich, wenn der Automat mein Geld behält und ich keinen Fahrschein erhalte?
Antwort:

Wenn ein Fahrkartenautomat ihr Geld behält, Sie aber keine Fahrkarte bekommen, füllen Sie bitte das Formular zur Automatenrückerstattung aus.

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Frage:
Was mache ich, wenn ein Fahrkartenautomat defekt ist?
Antwort:

Wenn ein Fahrscheinautomat nicht funktioniert, können Sie trotzdem mitfahren. Lösen Sie aber bitte an Ihrer Ziel- oder Umsteigehaltestelle nachträglich einen Fahrschein. 
Unser Tipp: Notieren Sie sich die Nummer des Geräts und die Uhrzeit. So können Sie bei einer eventuellen Fahrscheinkontrolle nachweisen, dass es nicht möglich war, ein Ticket zu kaufen.