Deutschlandticket Job
Wenn der Arbeitgeber bereit ist, sich mit einem steuerfreien Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25 Prozent (entspricht 14,50 Euro) an den Kosten für das Deutschlandticket zu beteiligen, kann er einen Rahmenvertrag mit der VAG abschließen. Dadurch gewährt die VAG einen zusätzlichen Rabatt von fünf Prozent auf das Deutschlandticket. Nähere Info: https://www.vag.de/tickets-abo/mehr-zu-den-abonnements/deutschlandticket-job
Besteht eine aktive Rahmenvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber, kann ein Jobticket bestellt werden. Die Zugangsdaten für die Onlinebestellung eines Jobtickets erhalten Sie von Ihrer Personalabteilung oder dem*der Jobticket-Ansprechpartner*in in Ihrem Unternehmen. Diese geben Ihre Bestellung frei und bestätigen der VAG damit, dass Sie für das Jobticket berechtigt sind. Anschließend wird die Bestellung an die VAG weitergeleitet und das Ticket erstellt.
Die Bestellung eines Jobtickets ist in der Regel bis zum 20. des Vormonats für den Start zum nächsten Monatsersten bestellbar. Wir behalten uns vor, diese Bestellfrist in bestimmten Fällen (z. B. Weihnachten) zu verkürzen.
Änderungen von Namen, Anschrift oder Kontoverbindung können Sie direkt im Bereich MeinAbo ändern oder der VAG (verkauf(at)vag.de) schriftlich mitteilen.
Wenn Sie bereits ein Abonnement bei der VAG besitzen, brauchen Sie Ihr bestehendes Abonnement nicht kündigen. Die VAG stellt nach der Bestellung Ihr bisheriges Abonnement auf das Jobticket um.
Wenn Ihr Abonnement von einem anderen Verkehrsunternehmen oder Vertragspartner ausgestellt wurde, muss durch Sie eine aktive Kündigung des bestehenden Tickets erfolgen. Sie erhalten von der VAG ein neues eTicket oder Handyticket.
Das Deutschlandticket Job läuft auf unbestimmte Zeit. Kündigungen sind sowohl durch Beschäftigte als auch durch den Arbeitgeber über das MeinAbo-Portal möglich. Ein Account ist hierfür nicht notwendig. Beschäftigte, welche ihr Jobticket in der NürnbergMOBIL-App nutzen, können ganz einfach in der App kündigen.
Bei Tarifänderungen wird der Abbuchungsbetrag ab dem Inkrafttreten der allgemeinen Tariferhöhungen ohne gesonderte Mitteilung angepasst.
Falls die VAG mindestens zwei Monatsbeträge nicht von Ihrem Konto abbuchen konnte, wird die Forderung an ein Inkassobüro zur weiteren Bearbeitung abgegeben. Wenn die Abbuchung wiederholt nicht möglich ist, kündigt die VAG Ihren Jobticket-Vertrag.
Wenn Sie Ihre Chipkarte verlieren, wenden sie sich bitte an das VAG-KundenCenter. Dort erhalten Sie einmalig gegen Vorlage Ihres Personalausweises und Zahlung einer Gebühr von derzeit 30,00 € ein Ersatzticket.
In diesem Fall ist es am einfachsten, Sie kaufen sich ein entsprechendes Ticket. Falls Sie bei einer Fahrausweisprüfung Ihr Jobticket nicht vorzeigen können, erhalten Sie eine Beanstandung. Wenn Sie Ihr Ticket innerhalb der auf dem Beanstandungsbeleg angegebenen Frist in einem unserer KundenCenter vorzeigen, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7 Euro fällig.