Bayerisches Ermäßigungsticket

Bayerisches Ermäßigungsticket
Frage:
Für wen gilt das ermäßigte Deutschlandticket?
Antwort:

Das Ticket gilt für Auszubildende, Studierende, Beamtenanwärter*innen und Freiwilligendienstleistende. Eine genau Definition der Personengruppen finden Sie hier.

Bayerisches Ermäßigungsticket
Frage:
Wie lange gilt das bayerische Ermäßigungsticket für Auszubildende / Freiwilligendienstleistende?
Antwort:

Das Ticket ist monatlich kündbar und verlängert sich automatisch monatlich bis zum Ende der Berechtigung. Der Berechtigungsnachweis gilt für maximal zwölf Monate. Danach muss zur Fortsetzung des Abos ein neuer Nachweis vorgelegt werden.

Bayerisches Ermäßigungsticket
Frage:
Wie lange gilt das bayerische Ermäßigungsticket für Studierende?
Antwort:

Das Ticket ist monatlich kündbar und verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat bis zum Ende der Berechtigungsdauer. Der Berechtigungsnachweis gilt in der Regel maximal für die Dauer des jeweiligen Semesters. Zur Fortsetzung des Abos muss das Ticket neu beantragt und der Berechtigungsnachweis erneut vorgelegt werden. 

Bayerisches Ermäßigungsticket
Frage:
Bis wann muss ich das Ermäßigungsticket bestellen?
Antwort:

Das bayerische Ermäßigungsticket kann nicht rückwirkend bestellt werden. Das Ticket muss bis zum 20. des Vormonats beantragt werden, damit es ab dem Ersten des nächsten Monats gültig ist. 

Bayerisches Ermäßigungsticket
Frage:
Was muss ich tun, um das Ermäßigungsticket zu erhalten?
Antwort:

Für den Bestellprozess ist ein Berechtigungsnachweis notwendig. Azubis, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwärter*innen brauchen einen Nachweis ihrer beruflichen Schule/Bildungseinrichtung bzw. Dienststelle. Der Ausbildungsbetrieb kann diesen Nachweis nicht ausstellen. 

Als Nachweis wird ein bayernweit einheitliches Formular verwendet. Das ausgefüllte Formular muss als Foto/Scan beim jeweiligen Verkaufspartner im Bestellprozess hochgeladen werden.

So erhalten Sie das bayerische Ermäßigungsticket:

  1. Laden Sie sich das Formular herunter und füllen Sie den oberen Teil selbst aus.
  2. Lassen Sie das Formular bei Ihrer Einrichtung (Schule, Dienststelle bzw. Träger) abstempeln und unterschreiben. 

Dann kann das Ermäßigungsticket gekauft werden. 

Hinweis: 

Auszubildende, deren Unternehmen ein Jobticket mit der VAG anbieten, können das Ermäßigungsticket ganz einfach über das Geschäftskundenportal erwerben. Es muss dadurch kein Berechtigungsnachweis über die Berufsschule eingeholt bzw. ein Formular ausgefüllt werden. Wir informieren die jeweiligen Unternehmen daraufhin, welche ihrer Auszubildenden im Besitz eines Ermäßigungstickets sind.

 

Bei Studierenden werden im Bestellprozess die Daten mit der Datenbank der jeweiligen Hochschule abgeglichen. Alternativ ist ein Nachweisformular erforderlich, um den Anspruch auf ein vergünstigtes Ticket prüfen zu können.

Bayerisches Ermäßigungsticket
Frage:
Warum gibt es für Schüler*innen, die bisher das 365-Euro-Ticket VGN nutzen, keine deutschlandweite Fahrberechtigung analog dem bayerischen Ermäßigungsticket?
Antwort:

Das bayerische Ermäßigungsticket ist ein durch den Freistaat Bayern vergünstigtes Deutschlandticket. Dementsprechend hat das bayerische Staatsministerium auch die Berechtigten für das Ermäßigungsticket festgelegt.

Schüler*innen werden derzeit nicht berücksichtigt. Inwieweit es in Zukunft eine Lösung für Schüler*innen geben wird, liegt in der Entscheidungskompetenz des Freistaates Bayern.

 

Bayerisches Ermäßigungsticket
Frage:
Was ist mit Schüler*innen, die ihr Ticket von der Schule bezahlt bekommen?
Antwort:

Schüler*innen, die ihr Ticket nicht selbst bezahlen, erhalten vom Schulaufwandsträger das günstigste Ticket. Das ist derzeit in der Regel das 365-Euro-Ticket VGN.