Abo-Chipkarte/Handyticket

Abo-Chipkarte/Handyticket
Frage:
Wie kann ich kündigen?
Antwort:

Das VGN JahresAbo Plus, JahresAbo und JahresAbo ab 9 Uhr sowie das Deutschlandticket und das Jobticket laufen auf unbestimmte Zeit. Kündigungen sind immer zum Ende des Kalendermonats, in dem die Kündigung erfolgt, in Textform möglich.

Abo-Chipkarte/Handyticket
Frage:
Bekomme ich einen Ausgleich, wenn ich mein VGN-JahresAbo aufgrund von Krankheit längere Zeit nicht nutzen kann?
Antwort:

Sollten Sie einmal wegen Krankheit länger als 15 zusammenhängende Tage ans Haus gebunden sein, im Krankenhaus oder auf Kur sein, erstatten wir Ihnen vom 16. Tag an für jeden Krankheitstag 1/30 Ihrer monatlichen Abo-Rate. Bitte lassen Sie uns dazu eine ärztliche Bescheinigung über die Ausgehunfähigkeit zukommen. 

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Frage:
Verlängert sich mein Abo nach Ablauf automatisch?
Antwort:

Ja, Jobtickets, Deutschlandtickets, JahresAbos sowie die 9-Uhr-JahresAbos verlängern sich, wenn nicht gekündigt wird. Die aktuelle Abo-Chipkarte wird beim nächsten Kontakt mit einem unserer Lesegeräte automatisch aktualisiert.

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Frage:
Kann ich mein Jobticket jederzeit kündigen?
Antwort:

Ja, eine Kündigung ist problemlos monatlich möglich. 

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Frage:
Was mache ich, wenn ich meine Abo-Chipkarte/mein Handyticket vergessen habe und bei einer Kontrolle nicht vorweisen konnte?
Antwort:

Keine Angst! Sie müssen kein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen, wenn Sie Ihre Abo-Chipkarte/Ihr Handyticket innerhalb der angegebenen Frist auf dem Beanstandungsbeleg in unserem KundenCenter vorzeigen. Hier wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 7,00 Euro berechnet.

Billiger ist, wenn Sie - sollten Sie vor Fahrtantritt bereits bemerkt haben, dass Sie Ihren Fahrausweis (Abo-Chipkarte oder Handyticket) vergessen haben - vor Fahrtantritt einen entsprechenden Fahrschein lösen.

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Frage:
Ich habe meine Abo-Chipkarte verloren/sie ist beschädigt oder gestohlen worden. Was nun?
Antwort:

Sollten Sie Ihre Abo-Chipkarte nicht mehr finden, rufen Sie zunächst im Fundbüro der Stadt Nürnberg an. Wurde Ihre Chipkarte dort nicht abgegeben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen in unserem KundenCenter gerne weiter und stellen Ihnen eine neue Chipkarte aus.

Und so geht's: Bringen Sie Ihren Personalausweis mit. Sie erhalten eine neue Chipkarte gegen eine Gebühr von 30,00 Euro.

Übrigens: Wurde Ihnen Ihr Abo gestohlen, entfällt selbstverständlich die Gebühr. Legen Sie einfach bei Neuausstellung Ihre Diebstahlanzeige bei der Polizei vor.

Abo-Chipkarte/Handyticket
Frage:
Was mache ich, wenn ich auf andere Abo-Variante wechseln möchte?
Antwort:

Wenn Sie bereits ein Abo haben und nur in eine andere Variante (z.B. von JahresAbo auf Deutschlandticket) wechseln möchten, können Sie dies gerne online über VGN Onlineshop MeinAbo (vag.de) durchführen. Die Abo-Chipkarte wird beim nächsten Kontakt mit einem unserer Lesegeräte automatisch aktualisiert. Die Änderung wird jeweils ab dem nächsten 1. Kalendermonat gültig.

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Frage:
Wie kann ich meine Fahrtstrecke, Tarifstufe oder Zahlungsart ändern?
Antwort:

Möchten Sie eine andere Tarifstufe, Ihre Fahrstrecke hat sich geändert oder nur in eine andere Variante (z.B. von JahresAbo auf Deutschlandticket) wechseln, können Sie dies gerne online über VGN Onlineshop MeinAbo (vag.de) durchführen. Die Abo-Chipkarte wird beim nächsten Kontakt mit einem unserer Lesegeräte automatisch aktualisiert. Die Änderung wird jeweils ab dem nächsten 1. Kalendermonat gültig.

Sollten Sie von einer monatlichen auf eine jährliche Zahlung oder umgekehrt umsteigen wollen, teilen Sie uns dies bitte persönlich oder per Mail an verkauf@vag.de mit. Im ersten Fall hätten Sie sogar den Vorteil, dass Sie bei Tariferhöhungen nicht sofort die höhere Rate zahlen, sondern erst zu Beginn Ihres neuen Abo-Jahres.

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Frage:
Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?
Antwort:

Abo-Kunden, die uns die Änderung ihrer Adresse oder ihrer Bankdaten mitteilen wollen, können dies unter MeinAbo erledigen.

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Frage:
Kann ich mein JahresAbo, Abo6 oder Abo3 auf ein FirmenAbo umstellen?
Antwort:

Ja, eine Umstellung ist problemlos möglich. Mit der Neubestellung des FirmenAbos kündigen wir das bestehende Abo. Vermerken Sie dazu bitte bei Ihrer FirmenAbo-Bestellung Ihre aktuelle Abo-Kundennummer oder Nummer des eTickets. Voraussetzung ist ein bestehender Rahmenvertrag zwischen Ihrem Arbeitgeber und der VAG.

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Frage:
Kann ich mein Abo auch für Fahrten, die über die Stadtgrenzen von Nürnberg-Fürth-Stein (Tarifgebiet A) hinausgehen, anrechnen?
Antwort:

Ja. Ihr Abo der Preisstufe A entspricht 2 Preisstufen. Die zusätzlich nötigen Preisstufen können Sie über einen Einzelfahrschein oder mit der 10er-Streifenkarte abdecken.

Beispiel: Fahrt von Nürnberg Hbf. nach Erlangen Hugenottenplatz

Gesamtstrecke (Preisstufe 4) - Abo A (Preisstufe 2) = Preisstufe 2

Von Nürnberg Hbf. nach Erlangen benötigen Sie als Abo-Kunde also einen Anschlussfahrschein der Preisstufe 2. Sie können also einen Einzelfahrschein der Preisstufe 2 kaufen oder 2 Streifen auf der 10er-Streifenkarte stempeln.

Bitte lösen Sie den Anschlussfahrausweis immer direkt vor Fahrtantritt. TagesTickets gelten nicht als Anschlussfahrausweis!

Tipp: Sie können die Preisstufe Ihres Anschlussfahrscheines direkt über die Verbindungsauskunft berechnen. Geben Sie einfach Start- und Zielhaltestelle Ihrer Reise ein. Klicken Sie dann die angezeigte Preisstufe an. Dort können Sie Ihr Abo angeben und erhalten die Preisstufe des Anschlussfahrscheines, den Sie direkt online bestellen können.

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Frage:
Können beim JahresAbo Plus kostenfrei Fahrräder mitgenommen werden?
Antwort:

Ja, anstelle von zwei Personen können Sie beim JahresAbo Plus auch zwei Fahrräder in Bus und Bahn mitnehmen. Die Mitnahme ist von Montag bis Freitag ab 19 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztags möglich. 

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Frage:
Ich habe eine Frage zum Handyticket beziehungsweise Onlineshop.
Antwort:

Informationen zum Handyticket oder Onlineshop finden Sie im entsprechenden FAQ-Katalog.