Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg legt Wert darauf, ihre Webseite im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für sämtliche Seiten unter dieser Internetpräsenz.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29.08.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer im Juli/August 2025 ausgeführten Testdurchführung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Barrierefreiheit des Webauftritts der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg unter https://vag.de wurde in einer externen Testdurchführung auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 sowie der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 geprüft.
Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg ist unter https://vag.de nicht vereinbar mit der BayEGovV. Es wird ein Teil der Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) als auch der Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 erfüllt. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei:
- Alternativtexte
- Überschriften & Struktur
- Beschriftungen
- Reihenfolge der Inhalte
- Responsivität / Zoom
- Tastaturbedienbarkeit
- Kontextänderungen
- Fehlervermeidung und -meldungen
- Statusmeldungen
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können direkt hier mitgeteilt werden unter (Angaben (z.B. URL, E-Mail-Adresse, Anschrift,…), wie der Nutzer sein Feedback abgeben kann).
Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalten können Sie ebenfalls unter (Angabe (z.B. URL, E-Mail-Adresse, Anschrift,…), wie der Nutzer Informationen einholen kann) einholen. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen sind die Redakteure dieser Website.
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle (Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung) online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.
Antrag online stellen: Antrag auf die Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html