Häufige Fragen
Was möchten Sie von uns wissen?
Gerne helfen wir Ihnen weiter und stellen hier die häufigsten Fragen und Antworten zur Verfügung.

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Warum muss ich in den Bus beim Fahrer vorne einsteigen und meine Fahrkarte zeigen?
Den kontrollierten Einstieg an Tür 1 haben wir 2006 eingeführt. Dabei führt der Busfahrer, beim Einsteigen der Fahrgäste eine sogenannte Sichtkontrolle durch. Diese Sichtkontrolle unterscheidet sich von einer „normalen“ Fahrscheinkontrolle dahin gehend, dass der Busfahrer hier nur einen Blick auf die Fahrkarte wirft. Seine Aufgabe ist es nicht, jeden Fahrschein in die Hand zu nehmen und auf seine Gültigkeit zu überprüfen.
Es gibt allerdings auch bestimmte Situationen, in denen der Busfahrer keine Sichtkontrolle durchführen muss, beziehungsweise kann. Dies ist dann der Fall, wenn beispielsweise die Verspätung zwei Minuten oder mehr beträgt, hohes Fahrgastaufkommen herrscht, ungünstige Witterungsverhältnisse bestehen oder Anschlüsse gefährdet sind. Auch ist es für den Busfahrer nicht möglich, einsteigende Fahrgäste zu kontrollieren, während er Fahrscheine verkauft oder Auskünfte gibt.
Sinn des kontrollierten Einstiegs ist es, dass der Fahrgast immer und überall mit einer Kontrolle rechnen muss und dadurch bestimmte Fahrgäste zum Kauf animiert werden. Und: Der Erfolg gibt uns recht. Die Schwarzfahrerquote im Bus ist seit der Einführung 2006 drastisch gesunken.
Grundsätzlich sollen unsere Fahrgäste vorne ein- und hinten aussteigen, damit ein Fahrgastfluss entsteht und die Haltestellenaufenthaltszeit verringert wird. Dieser Zustand ist anzustreben, kann aber nicht erzwungen werden. Deshalb soll niemandem, insbesondere mobilitätsbehinderten Menschen, das Aussteigen an Tür 1 untersagt werden. Alle Ausnahmen sind immer mit Blick auf die Einhaltung pünktlicher Fahrzeiten abzuwägen. -
Warum haben nicht alle Busse eine Klimaanlage?
Alle Busse, die wir seit Januar 2012 in Betrieb genommen haben, verfügen über eine Klimaanlage. Nur die älteren Busse sind noch ohne Klimatisierung unterwegs. Ziel ist es, den kompletten Fuhrpark auf klimatisierte Fahrzeuge umzustellen. Bis es so weit ist, dauert es aber etwas, pro Jahr beschaffen wir zwischen zehn und zwanzig neue, klimatisierte Busse.
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Darf ich in den VAG-Anlagen und -Fahrzeugen essen?
Wir bitten Fahrgäste, in unseren Fahrzeugen keine tropfenden oder stark riechenden Speisen zu verzehren; dazu gehört zum Beispiel auch ein Eis. Mit Piktogrammen weisen wir auf diese Regelung hin. Es ist richtig, dass Eisessen nicht verboten ist, es ist vielmehr eine Bitte bzw. ein Appell an die Vernunft. In dieser Hinsicht haben wir uns den Regelungen der Bahn AG angeschlossen und wollten grundsätzlich den Verzehr von Speisen in unseren Fahrzeugen nicht verbieten.
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Darf ich in den VAG-Anlagen und -Fahrzeugen Alkohol trinken?
Im Frühjahr 2009 haben wir eine Sauberkeitsinitiative gestartet. In diesem Zusammenhang wurde auch ein mögliches Verbot von Essen und Trinken in Bussen und Bahnen diskutiert. Im Juli 2009 haben wir deswegen eine Befragung zum Thema „Essen und Trinken im ÖPNV“ beauftragt. Insgesamt wurden 457 Nürnberger im Alter von 14 bis 72 Jahren befragt. Das Ergebnis: Zwar wurde der Verzehr von Speisen und Getränken in den Fahrzeugen und Anlagen des ÖPNV als störend eingestuft, dennoch ergab die Studie keine klare Befürwortung eines generellen Ess- und Trinkverbots. Der Konsum von alkoholischen Getränken wurde allerdings als kritisch beurteilt. Der Vorschlag eines Alkoholverbots in unseren Fahrzeugen und auf den U-Bahnsteigen stieß auf große Zustimmung. In Konsequenz dieser Ergebnisse wurde das Alkoholverbot zum 01. Januar 2011 eingeführt und in die Hausordnung der VAG sowie in die Beförderungsbedingungen (§ 4 Verhalten der Fahrgäste) aufgenommen. Zur Information der Fahrgäste wurden Piktogramme in Fahrzeugen und Anlagen der VAG angebracht.
Das Einhalten des Alkoholverbots wird von unseren Personal überwacht. Jeder, der bei einem Verstoß gegen die Regelung angetroffen wird, wird gezielt angesprochen. Vor allem im Winterhalbjahr ist der Konsum von Alkohol ein Thema, da Jugendliche, die sich auf dem Weg zur Diskothek befinden, oft Alkohol mit sich führen und konsumieren. Aus diesem Grund werden gemeinsam mit Polizei und Jugendamt bei größeren Veranstaltungen (vor allem im Bereich der Diskotheken im Klingenhofareal) zusätzlich gezielte Sonderkontrollen in den Bussen und Bahnen sowie in den U-Bahnhöfen durchgeführt.
Im Rahmen der Kontrollen zeigt sich oft, dass das Alkoholverbot durchaus bekannt ist. Die angesprochenen Personen sind meist auch bereit, den Alkohol umgehend zu entsorgen oder die Anlagen mit diesem zu verlassen. -
Warum gibt es nicht an jeder Haltestelle eine Sitzmöglichkeit beziehungsweise Wartehalle?
Die Möglichkeit zur Anbringung von Sitzplätzen und Wartehallen hängt von der Bahnsteigbreite, sowie weiteren räumlichen Bedingungen ab, wie z.B. der Beschaffenheit des Fundaments. Diese können dann auf herkömmliche Weise nicht im Boden verankert werden und erfordern einen größeren Umbau.
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Wie funktioniert das Türenschließen bei der Straßenbahn?
Fährt eine Straßenbahn in die Haltestelle ein, wird vom Fahrer die Verriegelung über einen Knopf gelöst. Dann können unsere Fahrgäste die Türen öffnen oder sie öffnen sich automatisch, wenn ein Haltewunsch im Fahrzeug gedrückt worden ist. Die Türen unserer Straßenbahnen schließen sich dann wieder automatisch. Damit dies nicht passiert, während Fahrgäste ein- bzw. aussteigen, gibt es bestimmte Sicherheitsvorkehrungen. So sind die Türen mit einer Lichtschranke und einer sensiblen Türkante im Gummiprofil der Türe versehen. Solange sich der Fahrgast in diesem Bereich befindet, bleibt die Tür geöffnet und sowohl ein Einklemmen von Personen als auch das Abfahren der Bahn ist nicht möglich. Danach schließt sie nach kurzer Zeit automatisch. Bekommt der Fahrer dann das Signal, dass die Türen geschlossen sind, werden sie von ihm wieder verriegelt und er fährt ab. Leider kann der Fahrer bei einer 35 Meter langen Straßenbahn nicht alle Türen im Blickfeld haben. Die einzige Türe, die er direkt beeinflussen kann, ist die erste Türe neben der Fahrerkabine.
Wie in anderen Bereichen, entwickelt sich auch bei Fahrzeugen die Technik weiter. So gibt es mittlerweile bei neueren Straßenbahnen unter anderem auch umfangreichere Sicherheitsvorkehrungen bei der Schließsystematik der Türen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die älteren Türsysteme überholt sind oder gar Sicherheitsmängel aufweisen.
Alle Fahrzeuge der VAG besitzen eine gültige Zulassung und werden regelmäßig bezüglich der einzelnen Komponenten geprüft und instandgehalten. So werden unter anderem in der Werkstatt jeden Morgen die Türen in Bezug auf die Sollreaktion getestet. Nur bei erfolgreicher Prüfung wird das Fahrzeug im Linienbetrieb eingesetzt. -
Was bedeutet das Piepsen an der U-Bahn? Warum ist das so laut?
Das Piepsen an der U-Bahn, das sogenannte Türschließsignal, signalisiert den Türschließvorgang. Die Dauer des Türschließsignals wird durch den Beginn und das Ende des erfolgreich abgeschlossenen Türschließvorgangs bestimmt. Nach Norm beginnt das Türschließsignal 3 Sekunden vor dem Schließen und darf erst beendet werden, wenn alle Türen geschlossen sind. Werden zulaufende Türen am Schließen gehindert (z.B. durch eingeklemmte Gegenstände), verlängert sich die Zeit um den Reversiervorgang.
Signalton und Lautstärke entsprechen der dafür gültigen Norm DIN32974 "Akustische Signale im öffentlichen Bereich". Die Norm fordert für das Türschließwarnsignal einen Sollwert, der 10 dB über dem Umgebungsgeräusch liegt. Anhand des mittleren Umgebungsgeräusches in der U-Bahn wurde das Türschließsignal mit 83 dB festgelegt (wobei mit Rücksicht auf die Zumutbarkeit auf normgerechte Durchsagelautstärke während eines gegenüber einfahrenden Zuges verzichtet wurde). Die Wahrnehmung dieser Lautstärke ist auch mit den Behindertenverbänden der Stadt Nürnberg abgestimmt.
Eine dynamische Anhebung der Lautstärke aufgrund sich erhöhender Umgebungslautstärke erfolgt nicht. In der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr erfolgt allerdings eine Absenkung der Lautstärke um ca. 7 dB, da sich auch die Umgebungslautstärke verringert. (Am Bahnsteig Scharfreiterring von 20 bis 5 Uhr).
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Warum fahren auf der U-Bahn oftmals auch Kurzzüge?
Gerne wollen wir Ihnen die Gründe für den Einsatz von Kurzzügen näher erläutern. Zu Tageszeiten mit hohem Fahrgastaufkommen wie etwa im morgendlichen Berufs- und Schülerverkehr setzen wir Langzüge ein. In der Nebenverkehrszeit sind Kurzzüge im Einsatz. Dafür haben wir aber den Takt von 6 2/3 Minuten auf 5 Minuten verkürzt.
Nachmittags fährt die U2 und U3 im 100-Sekunden-Takt – eine Besonderheit, die es übrigens in keiner anderen deutschen Stadt gibt. Abends fährt die U2 wieder im 5-Minuten-Takt. -
Warum werden Demonstranten und Fußballfans in Sonderzügen befördert?
Die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit ist in unserem Grundgesetz verankert. Einschränkungen des Versammlungsrechts unterliegen strengen rechtlichen Hürden. Polizei und Sicherheitsbehörden sind verpflichtet, zulässige Demonstrationen zu ermöglichen und zu schützen. Gleichzeitig haben sie dabei die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Dem Polizeipräsidium Mittelfranken ist es nach unserer Einschätzung bisher in eindrucksvoller Weise gelungen, beiden sicherlich nicht leichten Aufgabenstellungen gerecht zu werden und schwere tätliche Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Lagern zu verhindern. Dies ist keine Selbstverständlichkeit, wie der Blick auf andere deutsche Großstädte zeigt.
Als Verkehrsunternehmen stehen wir rechtlich und faktisch in der Verpflichtung, Reisewillige im Rahmen der geltenden Beförderungsbedingungen zu befördern. Eine Differenzierung der Fahrgäste nach politischer Gesinnung ist uns weder möglich noch wäre dies zulässig.Im Zuge einer langjährigen Praxis der vertrauensvollen Zusammenarbeit unterstützen wir als Verkehrsunternehmen das Polizeipräsidium Mittelfranken im Rahmen unserer Möglichkeiten bei deren Aufgabenerfüllung. Das werden wir auch zukünftig so handhaben. Dies gilt insbesondere auch, wenn es darum geht, die Beförderung von Teilnehmern an rechtmäßigen Versammlungen und Aufzügen oder auch Sportveranstaltungen auf getrennten Verkehrswegen des ÖPNV sicherzustellen, um nach sicherheitsbehördlicher Lagebewertung drohende tätliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dies ist im Übrigen auch im Interesse der VAG und unserer Kunden, denn Betriebsbeeinträchtigungen oder gar Gefährdungen müssen wir, sofern möglich, verhindern. Soweit die betrieblichen Gegebenheiten es zulassen, gilt dies auch für anlass- und bedarfsbezogene Sonderverkehre, wie beispielsweise Bus- und U-Bahndirektfahrten zu entsprechenden Veranstaltungen.
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Was tut die VAG zum Thema "Sicherheit" in Ihren Fahrzeugen und Anlagen?
Statistisch gesehen ist Nürnberg eine der sichersten Großstädte Deutschlands. Das gilt auch für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Aber wir wissen auch, dass das subjektive Sicherheitsempfinden von vielen anderen Faktoren abhängt, auf die wir teilweise keinen Einfluss haben. So ist die zunehmende Gewaltbereitschaft ein allgemeines gesellschaftliches Problem. Und U-Bahnen und Bahnhöfe sind öffentliche Räume.
Unsere Bahnhöfe und U-Bahnen sind mit Überwachungstechnik ausgestattet. Sowohl unsere U-Bahnen als auch die Haltestellen verfügen über Sicherheitseinrichtungen wie den Notruf-Knopf oder in Ausnahmefällen sogar die Notbremse. Vor allem der Notruf-Knopf sollte sofort gedrückt werden, da der Fahrer oder die Zentrale Serviceleitstelle dann direkt informiert werden und weitere Schritte einleiten können. Sie erreichen unter der 0911 283-4646 jederzeit unser Servicetelefon. Unsere Kollegen dort können Sie direkt mit der Leitstelle verbinden oder selber Kontakt mit Fahrern und nötigen Hilfskräften aufnehmen.
Zusätzlich ist die Videoüberwachung ein wichtiger Baustein unseres Sicherheitskonzeptes. Nicht nur die VAG-Leitstelle, sondern auch die Polizei kann sich live auf die Bilder aus Anlagen und Fahrzeugen aufschalten.
Dies hat meist schon eine einschüchternde und abschreckende Wirkung auf die Täter. Zusätzlich sollten unsere Fahrgäste aber auch selbst die Polizei rufen, wenn es zu Belästigungen oder gar körperlichen Angriffen kommt. Die Beamten können immer auch aktiv einschreiten. Gleichzeitig bietet es sich an, andere Fahrgäste um Hilfe zu bitten und diese dabei auch direkt anzusprechen, bzw. betroffene Personen aus ihrer bedrohlichen Situation herauszuholen.
Unsere Servicemitarbeiter im Bereich der U2 und U3 sind zur Sicherung und Information im Bereich des automatischen Betriebs eingesetzt. Die Kollegen sind meist mit anderen Aufgaben betraut und können deshalb nicht „Wache stehen“. Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter aber angehalten, bei derartigen Situationen helfend einzuschreiten. -
Wohin können sich Pressevertreter bei Anfragen wenden?
Alle Informationen für Pressevertreter sowie den Antrag auf Foto- und Drehgenehmigung finden Sie in unserem Pressebereich.
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Ich möchte Bilder von VAG-Fahrzeugen machen. Was muss ich tun?
Wenn Sie Fotos in unseren Anlagen und Fahrzeugen machen möchten, füllen Sie bitte den Antrag auf eine Foto- bzw. Drehgenehmigung Unsere Konzernkommunikation beantwortet Ihre Anfrage.
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Was mache ich, wenn der Automat mein Geld behält und ich keinen Fahrschein erhalte?
Wenn ein Fahrkartenautomat ihr Geld behält, Sie aber keine Fahrkarte bekommen, füllen Sie bitte das Formular zur Automatenrückerstattung aus.
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Was mache ich, wenn ein Fahrkartenautomat defekt ist?
Wenn ein Fahrscheinautomat nicht funktioniert, können Sie trotzdem mitfahren. Lösen Sie aber bitte an Ihrer Ziel- oder Umsteigehaltestelle nachträglich einen Fahrschein.
Unser Tipp: Notieren Sie sich die Nummer des Geräts und die Uhrzeit. So können Sie bei einer eventuellen Fahrscheinkontrolle nachweisen, dass es nicht möglich war, ein Ticket zu kaufen.
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Ich habe eine Frage zum Handyticket beziehungsweise Onlineshop.
Informationen zum Handyticket oder Onlineshop finden Sie im entsprechenden FAQ-Katalog.
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Was passiert, wenn ich mein gültiges HandyTicket nicht vorzeigen kann?
Für die Fahrausweisprüfenden ist in diesem Fall bzw. Moment der Kontrolle nicht nachvollziehbar, ob Sie ein gültiges Ticket haben. Deshalb wird zunächst eine Beanstandung ausgestellt. Sie müssen jedoch kein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen. Nehmen Sie einfach innerhalb der auf dem Beanstandungsbeleg angegebenen Frist mit uns Kontakt auf und erbringen Sie einen entsprechenden Nachweis. Hier wird Ihnen lediglich eine geringe Bearbeitungsgebühr berechnet.
- Wie kann ich das Serviceversprechen nutzen?
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Wie kann ich bei der VAG ein Fahrzeug mieten?
Sie können historische und moderne Fahrzeuge direkt über unsere Event-Website mieten.
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Was muss ich tun, wenn ich etwas in den VAG-Fahrzeugen bzw. -Anlagen verloren habe?
Wir haben kein eigenes Fundbüro. In unseren Verkehrsmitteln gefundene Sachen werden im Fundbüro der Stadt Nürnberg abgegeben, von wo sie auch abgeholt werden können. Dies kann unter Umständen ein paar Tage dauern.
Hier die Adresse und die Öffnungszeiten des Fundbüros:
Fundbüro Nürnberg
Siebenkeesstraße 4
90459 Nürnberg
Telefon: 0911 / 81009 - 770
E-Mail: info@fundbuero-nuernberg.de
Öffnungszeiten:
Mo. & Di: 09.30 – 16.00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.: 09.30 – 18.00 Uhr
Fr.: 09.30 – 12.30 Uhr
Vorab haben Sie zudem die Möglichkeit, online nachzusehen, ob Ihr verlorener Gegenstand bereits gefunden wurde. Unter diesem Link können Sie den aktuellen Bestand des Fundbüros einsehen. -
Was bietet die VAG für Schulen und Kindergärten an?
Alles rund um das Thema Angebote und Programme für Schulen und Kindergärten finden Sie auf unserer Seite Schulangebote.
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Wohin können sich Pressevertreter bei Anfragen wenden?
Alle Informationen für Pressevertreter sowie den Antrag auf Foto- und Drehgenehmigung finden Sie in unserem Pressebereich.
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Ich möchte Bilder von VAG-Fahrzeugen machen. Was muss ich tun?
Wenn Sie Fotos in unseren Anlagen und Fahrzeugen machen möchten, füllen Sie bitte den Antrag auf eine Foto- bzw. Drehgenehmigung Unsere Konzernkommunikation beantwortet Ihre Anfrage.
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Warum kann der Busfahrer tagsüber nicht auf Umsteiger warten, deren Bus oder Straßenbahn etwas verspätet eintrifft?
Eine Anschlusssicherung im Zehn-Minuten-Takt ist aus folgendem Grund nicht möglich: Jede Buslinie hat im Streckenverlauf viele Umsteigerelationen zu anderen Linien. Diese können in einem derart engmaschigen Verkehrsnetz aber nicht zugesichert werden. Gerade die Busse sind stark vom jeweiligen Individualverkehr (Verkehrsaufkommen, Stau, Unfälle, Fahrgastaufkommen) abhängig und daher auch verspätungsanfällig. Muss im Zehn-Minuten-Takt dann an einigen Haltestellen noch zusätzlich abgewartet werden, ist eine Einhaltung des Fahrplans unmöglich.
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Wieso klappt der Anschluss von Bus/Bahn zur S-Bahn nicht?
Als Verkehrsunternehmen in der Stadt Nürnberg sind unsere Verkehrsplaner nur für Verbindungen und Anschlüsse innerhalb Nürnbergs zuständig. Ein wirklich komplexes und umfangreiches Gebiet. Das heißt, dass es nur gesicherte Anschlüsse von/zu VAG-Linien geben kann. Deshalb sind die Umsteigezeiten zu den S-Bahnen, für deren Fahrplan die Deutsche Bahn zuständig ist, rein zufällig.
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Warum fährt mein Bus oder meine Straßenbahn manchmal ein paar Sekunden zu früh ab?
Bei der Planung unserer Abfahrtszeiten können wir nicht immer zur vollen Minute planen. Um einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf durchführen zu können, wird bei der Fahrplanerstellung mit ⅓ Minuten gerechnet. So wird die Abfahrtszeit eines Verkehrsmittels beispielweise mit 17.27 ⅔ Uhr eingeplant. Im Fahrplan steht dann natürlich die gerundete Zeit von 17.28 Uhr. Eine Verfrühung um wenige Sekunden ist daher üblich.
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Warum kommt mein Bus manchmal zu spät?
Leider kommt es bei unseren Busse manchmal zu Verspätungen. Im Vergleich zu U-Bahnen verfügen sie nicht über eigene Fahrtrassen und sind deswegen stark vom jeweiligen Individualverkehr abhängig. Sie werden empfindlich von Staus, Baustellen, Unfällen sowie dem Fahrgast- und Verkehrsaufkommen beeinflusst. Vor allem im Schul- und Berufsverkehr sind Busse deshalb besonders verspätungsanfällig.
Bitte haben Sie also Verständnis, wenn der Fahrplan zu diesen Zeiten nicht immer minutengenau eingehalten werden kann. Diese Verzögerungen liegen außerhalb unseres Einflussbereichs und können auch von unseren Fahrplanplanern nie konkret vorausgesagt werden. -
Kann ich mein Abo auch für Fahrten, die über die Stadtgrenzen von Nürnberg-Fürth-Stein (Tarifgebiet A) hinausgehen, anrechnen?
Ja. Ihr Abo der Preisstufe A entspricht 2 Preisstufen. Die zusätzlich nötigen Preisstufen können Sie über einen Einzelfahrschein oder mit der 10er-Streifenkarte abdecken.
Beispiel: Fahrt von Nürnberg Hbf. nach Erlangen Hugenottenplatz
Gesamtstrecke (Preisstufe 4) - Abo A (Preisstufe 2) = Preisstufe 2
Von Nürnberg Hbf. nach Erlangen benötigen Sie als Abo-Kunde also einen Anschlussfahrschein der Preisstufe 2. Sie können also einen Einzelfahrschein der Preisstufe 2 kaufen oder 2 Streifen auf der 10er-Streifenkarte stempeln.
Bitte lösen Sie den Anschlussfahrausweis immer direkt vor Fahrtantritt. TagesTickets gelten nicht als Anschlussfahrausweis!
Tipp: Sie können die Preisstufe Ihres Anschlussfahrscheines direkt über die Verbindungsauskunft berechnen. Geben Sie einfach Start- und Zielhaltestelle Ihrer Reise ein. Klicken Sie dann die angezeigte Preisstufe an. Dort können Sie Ihr Abo angeben und erhalten die Preisstufe des Anschlussfahrscheines, den Sie direkt online bestellen können.
- Können beim JahresAbo Plus kostenfrei Fahrräder mitgenommen werden?
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Was mache ich, wenn ich auf andere Abo-Variante wechseln möchte?
Wenn Sie bereits ein Abo haben und nur in eine andere Variante (z.B. von Abo 3 auf JahresAbo) wechseln möchten, können Sie dies gerne online über VGN Onlineshop MeinAbo (vag.de) durchführen. Das eTicket wird beim nächsten Kontakt mit einem unserer Lesegeräte automatisch aktualisiert. Die Änderung wird jeweils ab dem nächsten 1. Kalendermonat gültig.
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Kann ich mein JahresAbo, Abo6 oder Abo3 auf ein FirmenAbo umstellen?
Ja, eine Umstellung ist problemlos möglich. Mit der Neubestellung des FirmenAbos kündigen wir das bestehende Abo. Vermerken Sie dazu bitte bei Ihrer FirmenAbo-Bestellung Ihre aktuelle Abo-Kundennummer oder Nummer des eTickets. Voraussetzung ist ein bestehender Rahmenvertrag zwischen Ihrem Arbeitgeber und der VAG.
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Wie kann ich meine Fahrtstrecke, Tarifstufe oder Zahlungsart ändern?
Möchten Sie eine andere Tarifstufe, Ihre Fahrstrecke hat sich geändert oder nur in eine andere Variante (z.B. von Abo 3 auf JahresAbo) wechseln, können Sie dies gerne online über VGN Onlineshop MeinAbo (vag.de) durchführen. Das eTicket wird beim nächsten Kontakt mit einem unserer Lesegeräte automatisch aktualisiert. Die Änderung wird jeweils ab dem nächsten 1. Kalendermonat gültig.
Sollten Sie von einer monatlichen auf eine jährliche Zahlung oder umgekehrt umsteigen wollen, teilen Sie uns dies bitte persönlich oder per Mail an verkauf@vag.de mit. Im ersten Fall hätten Sie sogar den Vorteil, dass Sie bei Tariferhöhungen nicht sofort die höhere Rate zahlen, sondern erst zu Beginn Ihres neuen Abo-Jahres.
- Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?
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Bekomme ich einen Ausgleich, wenn ich aufgrund von Krankheit längere Zeit mein eTicket nicht nutzen kann?
Sollten Sie einmal wegen Krankheit länger als 15 zusammenhängende Tage ans Haus gebunden sein, im Krankenhaus oder auf Kur sein, erstatten wir Ihnen vom 16. Tag an für jeden Krankheitstag 1/30 Ihrer monatlichen Abo-Rate. Bitte lassen Sie uns dazu eine ärztliche Bescheinigung über die Ausgehunfähigkeit zukommen.
- Verlängert sich mein Abo nach Ablauf automatisch?
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Wie kann ich kündigen?
Das VGN JahresAbo Plus, JahresAbo und JahresAbo ab 9 Uhr läuft auf unbestimmte Zeit. Kündigungen sind immer zum Ende des Kalendermonats, in dem die Kündigung erfolgt, in Textform möglich.
Bei einer vorzeitigen Kündigung vor Ablauf des ersten Abo-Jahres wird Ihnen lediglich der Differenzbetrag zwischen dem Preis einer entsprechenden Monatsfahrkarte im Verhältnis zu Ihrer monatlichen Abo-Rate auf die bereits genutzten Monate verrechnet.
Das Abo 3 und 6 läuft automatisch aus und muss bei Bedarf von Ihnen verlängert werden.
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Kann ich mein FirmenAbo jederzeit kündigen?
Ja, eine Kündigung ist problemlos monatlich möglich. Kündigen Sie vor Ablauf des ersten Jahres, zahlen Sie für die genutzten Monate den Preis einer vergleichbaren Solo 31 bzw. beim FirmenAbo Plus einer vergleichbaren 31-Tage-MobiCard.
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Was ist das eTicket und wer bekommt es?
Das eTicket ersetzt den bisherigen Verbundpass mit Wertmarke für Abonnementkunden. Es ist auf einer kontaktlosen Chipkarte im Scheckkartenformat gespeichert.
Das eTicket erhalten neue Abo-Kunden ab Sommer 2018. Alle bestehenden Kunden werden ab Herbst 2018 zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung umgestellt. -
Welche Vorteile hat das eTicket?
- Es ist deutlich robuster als der bisherige Verbundpass.
- Die Chipkarte ist sicherer vor Fälschungen.
- Die Fahrberechtigung kann bei Verlust oder Diebstahl sofort gesperrt und ersetzt werden.
- Die Umstellung ist für die Abo-Kunden der ESTW, infra und VAG mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.
- Nach Ablauf der maximalen Nutzungsdauer von fünf Jahren bekommt der Abo-Kunde ein neues eTicket.
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Ich habe mein eTicket verloren, es ist beschädigt oder gestohlen worden. Was nun?
Sollten Sie Ihr eTicket nicht mehr finden, rufen Sie zunächst im Fundbüro der Stadt Nürnberg an. Wurde Ihr eTicket dort nicht abgegeben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter in unserem KundenCenter gerne weiter und stellen Ihnen einen neues eTicket aus.
Und so geht's: Bringen Sie Ihren Personalausweis mit. Sie erhalten ein neues eTicket gegen eine Gebühr von 30,00 Euro.
Übrigens: Wurde Ihnen Ihr Abo gestohlen, entfällt selbstverständlich die Gebühr. Legen Sie einfach bei Neuausstellung Ihre Diebstahlanzeige bei der Polizei vor.
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Was mache ich, wenn ich mein eTicket vergessen habe und bei einer Kontrolle nicht vorweisen konnte?
Keine Angst! Sie müssen kein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen, wenn Sie Ihr eTicket innerhalb der angegebenen Frist auf dem Beanstandungsbeleg in unserem KundenCenter vorzeigen. Hier wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 7,00 Euro berechnet.
Billiger ist, wenn Sie - sollten Sie vor Fahrtantritt bereits bemerkt haben, dass Sie Ihren Abo-Ausweis vergessen haben - vor Fahrtantritt einen entsprechenden Fahrschein lösen.
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Kann ich mein Fahrrad in den VAG-Fahrzeugen mitnehmen?
Grundsätzlich hängt die Mitnahme von Fahrrädern einerseits von der jeweiligen Fahrzeugbeschaffenheit ab. So sind unsere Busse bei innerstädtischen Fahrten meist mit einer extra Stellfläche für Fahrräder und Kinderwägen ausgestattet. Bei Überlandfahrten kann es passieren, dass diese nicht über eine solche zusätzliche Fläche verfügen.
Andererseits muss gewährleistet sein, dass die Mitnahme eines Fahrrads andere Fahrgäste weder behindert noch gefährdet. Sollte ein Bus einmal sehr voll sein, kann es unter Umständen sogar passieren, dass Sie erst im nächsten mitgenommen werden können.
Bei einer Größe von über 20 Zoll ist pro Fahrrad und Fahrt eine Fahrkarte entsprechend der Fahrtstrecke zu lösen oder zu stempeln. Wenn Ihr Fahrrad unter 20 Zoll ist, ist die Mitnahme kostenfrei. Ebenfalls kostenfrei ist die Mitnahme von bis zu zwei Fahrrädern mit der MobiCard oder dem JahresAbo Plus während der Mitnahmezeiten oder bis zu fünf Fahrrädern mit dem TagesTicket Plus. -
Darf mein Hund mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und braucht er auch eine Fahrkarte?
Hunde in einem Behältnis, Polizeidiensthunde sowie Assistenzhunde (Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde) brauchen keinen extra Fahrschein. Für alle anderen Hunde ist bei Einzelfahrten der ermäßigte Fahrpreis für Kinder zu lösen. Inhaber von Zeitausweisen können zur regelmäßigen Mitnahme von Hunden hierfür auch ein JahresAbo erwerben. Inhaber eines JahresAbo Plus oder FirmenAbo Plus können ihren Hund unter der Woche nach 19 Uhr kostenlos mitnehmen, am Wochenende sogar rund um die Uhr. Mit einer MobiCard können Sie Ihren Hund Montag bis Freitag ab 9 Uhr und am Wochenende ganztags mitnehmen. Mit einem TagesTicket Plus fährt ihr Hund rund um die Uhr kostenlos mit.
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Welches Ticket brauche ich, wenn ich andere Personen mitnehmen möchte?
Möchten Sie in Begleitung fahren, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- TagesTicket Plus (bis zu 6 Personen, davon höchstens 2 Erwachsene + 1 Hund)
- Gruppenticket (ab 10 Personen)
Grundsätzlich bekommen Sie das Gruppenticket nur für Gruppen ab zehn zahlenden Personen. Als Person zählen Erwachsene und Jugendliche ab dem 15. Geburtstag. Zwei Kinder (6. bis 15. Geburtstag) werden als 1 Person gezählt. Kinder bis zum 6. Geburtstag fahren kostenlos.
Mit einem Grupppenticket zahlen Sie für die Einzelfahrkarten nur noch den halben Preis. Das gilt für einfache Fahrten genauso wie für Hin- und Rückfahrten. Am besten Sie lassen sich in unserem KundenCenter beraten. Dort können Sie die Gruppenfahrkarte auch gleich kaufen. Das Gruppenticket gibt es außerdem an den Automaten der Deutschen Bahn und bei vielen regionalen Busunternehmen. -
Warum muss ich beim Kauf eines TagesTickets am Fahrkartenautomaten meinen Namen eingeben?
Die Eingabe am Automaten ist kein Muss sondern eine Option über die Bedienführung am Automaten. Wird nach der Datumseingabe im neu erscheinenden Feld statt der Namenseingabe auf „o.k.“ gedrückt und nach der Aktivierung des Feldes „korrigieren“ das „o.k.“ bestätigt, wird der Verkaufsvorgang auch ohne Namensnennung fortgesetzt.
Bei den TagesTickets handelt es sich grundsätzlich um keine übertragbaren Karten. Aus diesem Grund ist es verpflichtend laut Tarifbestimmungen, den Namen auf dem Fahrschein einzutragen. Immer wieder waren unsere Fahrausweisprüfer in der Situation, dass sie Kunden antrafen, die ihren Namen nicht auf dem Ticket eingetragen hatten. Unsere Fahrgäste äußerten dann sehr oft den Wunsch, dass die Eingabe des Namens beim Kauf am Automaten zielführend und praktikabel wäre. Auch deshalb, weil nicht jeder Fahrgast einen Stift bei sich trägt. Aus diesem Grund wurde zum 1. Januar 2016 diese Option mit Blick auf die einfachere Handhabung für unsere Fahrgäste umgesetzt.
Datenschutzrechtlich liegt hier kein Problem vor, da die Daten von uns nicht gespeichert werden. Für den Schutz der Daten bei Eingabe am Automaten ist jeder Fahrgast, ähnlich wie bei einem Bankautomaten, selbst verantwortlich. Jederzeit, wie oben beschrieben, ist auch der Kauf ohne Namenseingabe möglich. TagesTickets erhalten Sie zudem über unseren Onlineshop (Print- oder Handyticket) sowie unser KundenCenter am Hauptbahnhof.