Essen und Trinken

Essen und Trinken
Frage:
Darf ich in den VAG-Anlagen und -Fahrzeugen Alkohol trinken?
Antwort:

Im Frühjahr 2009 haben wir eine Sauberkeitsinitiative gestartet. In diesem Zusammenhang wurde auch ein mögliches Verbot von Essen und Trinken in Bussen und Bahnen diskutiert. Im Juli 2009 haben wir deswegen eine Befragung zum Thema „Essen und Trinken im ÖPNV“ beauftragt. Insgesamt wurden 457 Nürnberger im Alter von 14 bis 72 Jahren befragt. Das Ergebnis: Zwar wurde der Verzehr von Speisen und Getränken in den Fahrzeugen und Anlagen des ÖPNV als störend eingestuft, dennoch ergab die Studie keine klare Befürwortung eines generellen Ess- und Trinkverbots. Der Konsum von alkoholischen Getränken wurde allerdings als kritisch beurteilt. Der Vorschlag eines Alkoholverbots in unseren Fahrzeugen und auf den U-Bahnsteigen stieß auf große Zustimmung. In Konsequenz dieser Ergebnisse wurde das Alkoholverbot zum 01. Januar 2011 eingeführt und in die Hausordnung der VAG sowie in die Beförderungsbedingungen (§ 4 Verhalten der Fahrgäste) aufgenommen. Zur Information der Fahrgäste wurden Piktogramme in Fahrzeugen und Anlagen der VAG angebracht.

Das Einhalten des Alkoholverbots wird von unseren Personal überwacht. Jeder, der bei einem Verstoß gegen die Regelung angetroffen wird, wird gezielt angesprochen. Vor allem im Winterhalbjahr ist der Konsum von Alkohol ein Thema, da Jugendliche, die sich auf dem Weg zur Diskothek befinden, oft Alkohol mit sich führen und konsumieren. Aus diesem Grund werden gemeinsam mit Polizei und Jugendamt bei größeren Veranstaltungen (vor allem im Bereich der Diskotheken im Klingenhofareal) zusätzlich gezielte Sonderkontrollen in den Bussen und Bahnen sowie in den U-Bahnhöfen durchgeführt.
Im Rahmen der Kontrollen zeigt sich oft, dass das Alkoholverbot durchaus bekannt ist. Die angesprochenen Personen sind meist auch bereit, den Alkohol umgehend zu entsorgen oder die Anlagen mit diesem zu verlassen.

Essen und Trinken
Frage:
Darf ich in den VAG-Anlagen und -Fahrzeugen essen?
Antwort:

Wir bitten Fahrgäste, in unseren Fahrzeugen keine tropfenden oder stark riechenden Speisen zu verzehren; dazu gehört zum Beispiel auch ein Eis. Mit Piktogrammen weisen wir auf diese Regelung hin. Es ist richtig, dass Eisessen nicht verboten ist, es ist vielmehr eine Bitte bzw. ein Appell an die Vernunft. In dieser Hinsicht haben wir uns den Regelungen der Bahn AG angeschlossen und wollten grundsätzlich den Verzehr von Speisen in unseren Fahrzeugen nicht verbieten.