FFP2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen - Empfehlungen zur Minderung des Infektionsrisikos
Seit Sonntag, 3. April 2022 gelten in vielen Bereichen Lockerungen in Bezug auf die Corona-Schutzmaßnahmen. Auch im Öffentlichen Personennahverkehr. Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft hat ihre Regelungen neu bewertet und angepasst.
Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung legt fest, dass „In 1. Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrgäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal und das Fahr- und Steuerpersonal, soweit für dieses tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht, ... Maskenpflicht“ gilt. Das bedeutet, dass eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken ab sofort in U-Bahnhöfen nicht mehr vorgeschrieben ist. Die VAG hat nun entschieden, dass dies bei den Regelungen in ihren Anlagen berücksichtigt wird, gleichwohl empfiehlt sie, freiwillig FFP2-Masken zu tragen.
Besser mit FFP2-Maske
In U-Bahnhöfen und in den Aufzügen im U-Bahn-Bereich gibt es ab sofort die Empfehlung für Fahrgäste wie Mitarbeiter*innen der VAG, eine FFP2-Maske zu tragen, aber keine Verpflichtung mehr. In allen Fahrzeugen dagegen gilt die Pflicht weiterhin. Fahrgäste sind danach weiterhin zum Tragen einer medizinischen Maske (zwischen 6 und 15 Jahren) oder einer FFP2-Maske ab dem 16. Geburtstag verpflichtet. Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es nur bei medizinisch begründeten Fällen und einem entsprechenden Attest. Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske gilt auch für Beschäftigte im ÖPNV, die in den Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen unterwegs sind, nicht aber am Fahrerarbeitsplatz. Für das VAG-Kundencenter bleibt die FFP2-Maskenpflicht erhalten.
Empfehlungen beachten
Auch wenn die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung keine Maskenpflicht mehr in den U-Bahnhöfen vorsieht, empfiehlt die VAG dringend, weiterhin überall dort Maske zu tragen, wo viele Menschen zusammen kommen oder eng stehen, und Rücksicht zu nehmen. Die Maske gilt als eine Maßnahme des Infektionsschutzes – unabhängig von Vorschriften. Jeder kann sie benutzen und schützt sich und andere. Die Maske und damit der Schutz sind sichtbar. Das ist für viele psychologisch wichtig. Nach Einschätzung der VAG ist die Maske auch deshalb sinnvoll, weil nicht jede infizierte Person sofort merkt, dass sie infiziert ist. Die VAG bittet die Fahrgäste weiterhin auf Abstand zu achten und die unabhängig von Corona sinnvollen Hygienemaßnahmen einzuhalten. Hierzu gehört beispielsweise die Empfehlung, in die Ellenbeuge zu niesen oder zu husten. Die VAG bittet ihre Fahrgäste zudem, bei ersten Symptomen abzuklären, ob es sich um eine Corona-Infektion handelt und bis zum Ergebnis öffentliche Verkehrsmittel zu meiden.
Die VAG selbst wird weiterhin alle bewährten Schutzmaßnahmen durchführen. Hierzu gehört, dass die Fahrer*innen alle Türen an den Haltestellen öffnen – bei älteren Fahrzeugen ist das leider nicht möglich. Auch die Reinigungsmaßnahmen und das Behandeln der Oberflächen in Anlagen und Fahrzeugen mit einer antibakteriellen, antimikrobiellen und antiviralen Lösung bleiben. Mehr Informationen zum Thema Hygieneempfehlungen und Schutzmaßnahmen unter vag.de.