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3G-Regel im ÖPNV im Bereich gesamtes Liniennetz, auch U-Bahn und Straßenbahn, vom 24.11.21 bis auf Weiteres

Aufgrund einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes gilt in unseren Fahrzeugen sowie U-Bahnhöfen und Aufzügen die 3G-Regel. Fahrgäste müssen einen Ausweis sowie entsprechenden Nachweis vorlegen, dass Sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Der Antigen-Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden und der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Bitte beachten Sie, dass weiterhin die FFP2-Maskenpflicht gilt.
Letzte Aktualisierung: 16.12.2021 um 14:55 Uhr