Einkaufs-Richtlinien der VAG
Standards für unseren Einkauf
Der Einkauf der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft wird durch den Einkauf der N-ERGIE Aktiengesellschaft geleistet.

Der Einkauf der N-ERGIE Aktiengesellschaft beschafft Güter und Dienstleistungen für folgende Unternehmen: N-ERGIE Aktiengesellschaft, VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft, StWN Städtische Werke Nürnberg GmbH, WFW Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum sowie die Tochterunternehmen im N-ERGIE-Konzern.
Das Beschaffungsvolumen beträgt – je nach Investitionstätigkeit der Unternehmen – ca. 170 bis über 300 Mio. Euro jährlich. Die VAG, die N-ERGIE und die StWN sind Sektorenauftraggeber im Sinne der vergaberechtlichen Bestimmungen, d.h. Beschaffungen, die die Schwellenwerte überschreiten, werden im EU-Amtsblatt veröffentlicht und nach Sektorenverordnung (SektVO) ausgeschrieben.
Wir lassen uns bei unserem Handeln konzernweit von Grundsätzen einer verantwortungsvollen Beschaffung leiten. Auch unsere Geschäftspartner messen wir an diesen Grundsätzen. Dies ist auch in unserer Unternehmenspolitik verankert.
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Unterstützung durch moderne Technik
Bereits heute werden über 50 Prozent der Bestellpositionen mittels e-Procurement-Systemen online abgewickelt. Diese zukunftsweisende Technologie wird kontinuierlich ausgebaut. Anfragen und Ausschreibungen werden in der Regel über elektronische Ausschreibungsplattformen abgewickelt.
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Darauf achten wir bei Lieferungen und Leistungen
Wir lassen uns bei unserem Handeln konzernweit von Grundsätzen einer verantwortungsvollen Beschaffung leiten. Auch unsere Geschäftspartner messen wir an diesen Grundsätzen.
Die Städtischen Werke Nürnberg GmbH mit Ihren Konzerngesellschaften fallen ab 01.01.2023 unter die Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes (LkSG). Daher wurden u.a. die Einkaufsbedingungen angepasst. Dies sind unsere aktuellen Einkaufs-Richtlinien. -
Sie suchen einen speziellen Ansprechpartner im Einkauf?
Wenn Sie mehr über die Zusammenarbeit der VAG mit ihren Lieferanten wissen möchten – wir sind in allen Fragen für Sie da. Die Liste der Zuständigkeiten und Ihre Ansprechpartner innerhalb des Einkaufs können Sie hier als PDF herunterladen.
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Sie möchten sich als Lieferant empfehlen?
Um uns einen strukturierten Überblick über Ihr Lieferangebot bzw. Ihre Leistungen zu verschaffen, bitten wir Sie, uns den ausgefüllten Lieferantenfragebogen zurück zu senden.
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Beschwerdestelle für Beschwerdeverfahren gem. § 8 LkSG
Sie haben eine Beschwerde im Rahmen des Paragraph 8 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)? Bitte wenden Sie sich dazu an Rechtsanwalt Michael Spengler, E-Mail: m.spengler@ra-kanzlei-spengler.de. Sie können hier auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette hinweisen. Auf Wunsch ist dies auch anonym möglich.