Tickets rechtzeitig bestellen

Am einfachsten ist es, den kompletten Bestellprozess digital abzuwickeln – im VGN Onlineshop und im Schulportal VGN smaxi.
Wer jedoch Hilfe benötigt, kann in unser KundenCenter am Nürnberger Hauptbahnhof kommen. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bieten wir jetzt auch unseren jungen Fahrgästen die Möglichkeit der Terminbuchung an. Dafür einfach unter vag.de/kontakt den Button „Jetzt buchen“ anklicken und einen Termin auswählen. Lange Wartezeiten gehören damit der Vergangenheit an.
365-Euro-Ticket VGN für Schüler*innen
Für alle Schüler*innen, die ihr Ticket selbst kaufen müssen, ist das 365-Euro-Ticket VGN eine gute Wahl. Es gilt rund um die Uhr im gesamten VGN-Gebiet – auch in der Freizeit und in den Ferien. Mit einmaliger Jahreszahlung kann es in den Apps NürnbergMOBIL oder VGN Fahrplan & Tickets gekauft werden. Wer die monatliche Ratenzahlung bevorzugt, bestellt im VGN-Onlineshop unter meinabo.vag.de/ausbildung. Bei der monatlichen Ratenzahlung wird die Berechtigung automatisch geprüft. Sollten Schuldaten fehlen, können die Nachweise unkompliziert hochgeladen werden – entweder der digitale Verbundpass aus dem Schulportal „VGNsmaxi“ oder der ausgefüllte grüne Bestellschein. Für Jugendliche über 15 Jahren ist zusätzlich die Bestätigung der Schule oder Ausbildungsstätte notwendig. Das Ticket wird als HandyTicket in den Apps angezeigt oder als Chipkarte per Post zugeschickt. Bei der einmaligen Zahlung in den Apps ist es ausschließlich als HandyTicket erhältlich.
Bei einem Kauf im KundenCenter der VAG müssen Jugendliche unter 18 Jahren übrigens in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen. Deren Unterschrift wird für die Bezahlung benötigt.
Auszubildende haben die Wahl
Auszubildende haben die Wahl zwischen dem 365-Euro-Ticket VGN und dem bayerischen Ermäßigungsticket für 38 Euro pro Monat. Dieses entspricht einem vollwertigen Deutschlandticket – nur zum reduzierten Preis. Es steht ebenfalls in den Apps NürnbergMOBIL und VGN Fahrplan & Tickets sowie im VGN Onlineshop zum Kauf bereit. Das Nachweisformular zur Berechtigungsprüfung muss von der Bildungseinrichtung abgezeichnet und dann hochgeladen werden.