FAQs zu allen Abo-Varianten
Was unsere Kunden häufig fragen
Finden Sie hier nicht die Antwort auf Ihre Frage zum Abo, können Sie uns online oder telefonisch unter 0911 283-4646 kontaktieren.
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Kann ich mein Abo auch für Fahrten, die über die Stadtgrenzen von Nürnberg-Fürth-Stein (Tarifgebiet A) hinausgehen, anrechnen?
Ja. Ihr Abo der Preisstufe A entspricht 2 Preisstufen. Die zusätzlich nötigen Preisstufen können Sie über einen Einzelfahrschein oder mit der 10er-Streifenkarte abdecken.
Beispiel: Fahrt von Nürnberg Hbf. nach Erlangen Hugenottenplatz
Gesamtstrecke (Preisstufe 4) - Abo A (Preisstufe 2) = Preisstufe 2
Von Nürnberg Hbf. nach Erlangen benötigen Sie als Abo-Kunde also einen Anschlussfahrschein der Preisstufe 2. Sie können also einen Einzelfahrschein der Preisstufe 2 kaufen oder 2 Streifen auf der 10er-Streifenkarte stempeln.
Bitte lösen Sie den Anschlussfahrausweis immer direkt vor Fahrtantritt. TagesTickets gelten nicht als Anschlussfahrausweis!
Tipp: Die Preisstufe der Gesamtstrecke ermitteln Sie am einfachsten über die Fahrplanauskunft oder am Fahrkartenautomaten!
- Können beim JahresAbo Plus kostenfrei Fahrräder mitgenommen werden?
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Was mache ich, wenn ich auf andere Abo-Variante wechseln möchte?
Wenn Sie bereits ein Abo haben und nur in eine andere Variante (z.B. von Abo 3 auf JahresAbo) wechseln möchten, wird Ihnen die neue Wertmarke bei gleichbleibender Fahrtstrecke und Adresse in unserem KundenCenter sofort ausgestellt.
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Kann ich mein JahresAbo, Abo6 oder Abo3 auf ein FirmenAbo umstellen?
Ja, eine Umstellung ist problemlos möglich. Mit der Neubestellung des FirmenAbos kündigen wir das bestehende Abo. Vermerken Sie dazu bitte bei Ihrer FirmenAbo-Bestellung Ihre aktuelle Abo-Kundennummer. Voraussetzung ist ein bestehender Rahmenvertrag zwischen Ihrem Arbeitgeber und der VAG.
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Wie kann ich meine Fahrtstrecke, Tarifstufe oder Zahlungsart ändern?
Sollten Sie eine andere Tarifstufe benötigen oder Ihre Fahrstrecke hat sich geändert, kommen Sie am besten persönlich bei uns vorbei, um gleichzeitig auch Ihren Verbundpass ändern zu lassen. Bei gleichbleibender Tarifstufe aber veränderter Fahrstrecke muss dies auch entsprechend im Verbundpass eingetragen werden, da hier andere Zonen durchfahren werden. Die Änderung wird dann jeweils ab dem 1. Kalendermonat gültig.
Sollten Sie von einer monatlichen auf eine jährliche Zahlung oder umgekehrt umsteigen wollen, teilen Sie uns dies bitte persönlich mit. Im ersten Fall hätten Sie sogar den Vorteil, dass Sie bei Tariferhöhungen nicht sofort die höhere Rate zahlen, sondern erst zu Beginn Ihres neuen Abo-Jahres. - Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?
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Bekomme ich einen Ausgleich, wenn ich aufgrund von Krankheit längere Zeit meine Wertmarke nicht ausschöpfen kann?
Sollten Sie einmal wegen Krankheit länger als 15 zusammenhängende Tage ans Haus gebunden sein, im Krankenhaus oder auf Kur sein, erstatten wir Ihnen vom 16. Tag an für jeden Krankheitstag 1/30 Ihrer monatlichen Abo-Rate. Bitte lassen Sie uns dazu eine ärztliche Bescheinigung über die Ausgehunfähigkeit zukommen.
- Verlängert sich mein Abo nach Ablauf automatisch?
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Wie kann ich kündigen?
Das Abo kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Bei einer vorzeitigen Kündigung vor Ablauf des ersten Abo-Jahres wird Ihnen lediglich der Differenzbetrag zwischen dem Preis einer entsprechenden Monatsfahrkarte im Verhältnis zu Ihrer monatlichen Abo-Rate auf die bereits genutzten Monate verrechnet.
Damit die Kündigung wirksam wird, müssen Sie uns Ihre Jahreswertmarke innerhalb von fünf Tagen nach Ende des Kalendermonats, zu dem Sie gekündigt haben, zukommen lassen. Ansonsten verlängert sich das JahresAbo nach Ablauf des Jahres automatisch. Das Abo 3 und 6 läuft automatisch aus und muss bei Bedarf von Ihnen verlängert werden. -
Kann ich mein FirmenAbo jederzeit kündigen?
Ja, eine Kündigung ist problemlos monatlich möglich. Kündigen Sie vor Ablauf des ersten Jahres, zahlen Sie für die genutzten Monate den Preis einer vergleichbaren Solo 31 bzw. beim FirmenAbo Plus einer vergleichbaren 31-Tage-MobiCard.