FAQs zu allen Abo-Varianten

Was unsere Fahrgäste häufig fragen

Finden Sie hier nicht die Antwort auf Ihre Frage zum Abo, können Sie uns online oder telefonisch unter 0911 283-4646 kontaktieren.

  • Kann ich mein Abo auch für Fahrten, die über die Stadtgrenzen von Nürnberg-Fürth-Stein (Tarifgebiet A) hinausgehen, anrechnen?

    Ja. Ihr Abo der Preisstufe A entspricht 2 Preisstufen. Die zusätzlich nötigen Preisstufen können Sie über einen Einzelfahrschein oder mit der 10er-Streifenkarte abdecken.

    Beispiel: Fahrt von Nürnberg Hbf. nach Erlangen Hugenottenplatz

    Gesamtstrecke (Preisstufe 4) - Abo A (Preisstufe 2) = Preisstufe 2

    Von Nürnberg Hbf. nach Erlangen benötigen Sie als Abo-Kunde also einen Anschlussfahrschein der Preisstufe 2. Sie können also einen Einzelfahrschein der Preisstufe 2 kaufen oder 2 Streifen auf der 10er-Streifenkarte stempeln.

    Bitte lösen Sie den Anschlussfahrausweis immer direkt vor Fahrtantritt. TagesTickets gelten nicht als Anschlussfahrausweis!

    Tipp: Sie können die Preisstufe Ihres Anschlussfahrscheines direkt über die Verbindungsauskunft berechnen. Geben Sie einfach Start- und Zielhaltestelle Ihrer Reise ein. Klicken Sie dann die angezeigte Preisstufe an. Dort können Sie Ihr Abo angeben und erhalten die Preisstufe des Anschlussfahrscheines, den Sie direkt online bestellen können.

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  • Können beim JahresAbo Plus kostenfrei Fahrräder mitgenommen werden?

    Ja, anstelle von zwei Personen können Sie beim JahresAbo Plus auch zwei Fahrräder in Bus und Bahn mitnehmen. 

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  • Was mache ich, wenn ich auf andere Abo-Variante wechseln möchte?

    Wenn Sie bereits ein Abo haben und nur in eine andere Variante (z.B. von Abo 3 auf JahresAbo) wechseln möchten, können Sie dies gerne online über VGN Onlineshop MeinAbo (vag.de) durchführen. Das eTicket wird beim nächsten Kontakt mit einem unserer Lesegeräte automatisch aktualisiert. Die Änderung wird jeweils ab dem nächsten 1. Kalendermonat gültig.

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  • Kann ich mein JahresAbo, Abo6 oder Abo3 auf ein FirmenAbo umstellen?

    Ja, eine Umstellung ist problemlos möglich. Mit der Neubestellung des FirmenAbos kündigen wir das bestehende Abo. Vermerken Sie dazu bitte bei Ihrer FirmenAbo-Bestellung Ihre aktuelle Abo-Kundennummer oder Nummer des eTickets. Voraussetzung ist ein bestehender Rahmenvertrag zwischen Ihrem Arbeitgeber und der VAG.

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  • Wie kann ich meine Fahrtstrecke, Tarifstufe oder Zahlungsart ändern?

    Möchten Sie eine andere Tarifstufe, Ihre Fahrstrecke hat sich geändert oder nur in eine andere Variante (z.B. von Abo 3 auf JahresAbo) wechseln, können Sie dies gerne online über VGN Onlineshop MeinAbo (vag.de) durchführen. Das eTicket wird beim nächsten Kontakt mit einem unserer Lesegeräte automatisch aktualisiert. Die Änderung wird jeweils ab dem nächsten 1. Kalendermonat gültig.

     

    Sollten Sie von einer monatlichen auf eine jährliche Zahlung oder umgekehrt umsteigen wollen, teilen Sie uns dies bitte persönlich oder per Mail an verkauf@vag.de mit. Im ersten Fall hätten Sie sogar den Vorteil, dass Sie bei Tariferhöhungen nicht sofort die höhere Rate zahlen, sondern erst zu Beginn Ihres neuen Abo-Jahres.

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  • Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?

    Abo-Kunden, die uns die Änderung ihrer Adresse oder ihrer Bankdaten mitteilen wollen, können dies unter MeinAbo erledigen.

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  • Bekomme ich einen Ausgleich, wenn ich aufgrund von Krankheit längere Zeit mein eTicket nicht nutzen kann?

    Sollten Sie einmal wegen Krankheit länger als 15 zusammenhängende Tage ans Haus gebunden sein, im Krankenhaus oder auf Kur sein, erstatten wir Ihnen vom 16. Tag an für jeden Krankheitstag 1/30 Ihrer monatlichen Abo-Rate. Bitte lassen Sie uns dazu eine ärztliche Bescheinigung über die Ausgehunfähigkeit zukommen.

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  • Verlängert sich mein Abo nach Ablauf automatisch?

    Ja, FirmenAbos, JahresAbos sowie die 9-Uhr-JahresAbos verlängern sich, wenn nicht gekündigt wird, um jeweils weitere zwölf Monate. Das aktuelle eTicket wird beim nächsten Kontakt mit einem unserer Lesegeräte automatisch aktualisiert.

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  • Wie kann ich kündigen?

    Das VGN JahresAbo Plus, JahresAbo und JahresAbo ab 9 Uhr läuft auf unbestimmte Zeit. Kündigungen sind immer zum Ende des Kalendermonats, in dem die Kündigung erfolgt, in Textform möglich.

    Bei einer vorzeitigen Kündigung vor Ablauf des ersten Abo-Jahres wird Ihnen lediglich der Differenzbetrag zwischen dem Preis einer entsprechenden Monatsfahrkarte im Verhältnis zu Ihrer monatlichen Abo-Rate auf die bereits genutzten Monate verrechnet.

    Das Abo 3 und 6 läuft automatisch aus und muss bei Bedarf von Ihnen verlängert werden.

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  • Kann ich mein FirmenAbo jederzeit kündigen?

    Ja, eine Kündigung ist problemlos monatlich möglich. Kündigen Sie vor Ablauf des ersten Jahres, zahlen Sie für die genutzten Monate den Preis einer vergleichbaren Solo 31 bzw. beim FirmenAbo Plus einer vergleichbaren 31-Tage-MobiCard.

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