Ein vierrädriges Elektromobil mit einer Gesamtlänge von maximal 1,2 Metern und einem Gesamtgewicht (inkl. aufsitzender Person) von höchstens 300 Kilogramm wird in Bussen mitgenommen, wenn:
- die Standsicherheit durch ein Bremssystem gewährleistet wird, welches immer auf beide Räder einer Achse zusammenwirkt und nicht durch ein Differential überbrückt werden kann,
- das Elektromobil rückwärts in den Bus fahren kann,
- das Elektromobil bestimmte Beschleunigungskräfte aushält,
- der Hersteller die Eignung des Elektromobils für die Mitnahme im Linienbus in der Bedienungsanleitung ausdrücklich dokumentiert hat.
Die Linienbusse wiederum müssen einen normengerechten, ausreichend dimensionierten Rollstuhlplatz mit einem mindestens 28 Zentimeter überstehenden Haltebügel zum Gang hin aufweisen, um die sichere Aufstellung des Elektromobils auf dem Rollstuhlplatz zu gewährleisten.
Was bedeutet das für Elektromobil-Nutzende in Nürnberg?
Wir nehmen Elektromobile, die die Anforderungen erfüllen und mit dem bundesweit einheitlichen Piktogramm gekennzeichnet sind, in unseren Straßenbahnen und unseren ebenfalls mit einem bundesweit einheitlichen Piktogramm gekennzeichneten Bussen mit. Bei den U-Bahnen gibt es keine Einschränkungen.
Wichtiger Hinweis: Die Piktogramme für die Elektromobile dürfen ausschließlich von den Herstellern bzw. den Unternehmen ausgegeben werden, die einen mitnahmetauglichen Elektromobile in Deutschland in den Verkehr oder auf den Markt bringen (z. B. Importeure, Vertriebsorganisationen). Elektromobil-Nutzende tragen die Verantwortung dafür, die öffentlichen Verkehrsmittel nur mit einem Elektromobil, der mit einem entsprechenden Piktogramm versehen ist, zu nutzen.