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Maskenpflicht im ÖPNV bleibt vorerst bis Ende Juli: Es ist zumindest eine OP-Maske zu tragen
Bayern hat seine 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um vier Wochen bis zum 30. Juli verlängert. In dieser ist auch geregelt, dass in Bussen und Bahnen weiterhin die Corona-Maskenpflicht gilt, nämlich für Erwachsene und Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr. Allerdings sind ab Samstag, 2. Juli 2022 sogenannte OP-Masken erlaubt. Grundsätzlich können Fahrgäste FFP2-Masken weiterhin auf freiwilliger Basis tragen. Wichtig ist, dass grundsätzlich Corona-Schutzmasken getragen werden und diese richtig sitzen, nämlich Mund und Nase voll bedecken. Kinder unter sechs Jahren müssen keine Corona-Schutzmasken tragen, Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 14 Jahren ziehen wie bisher schon OP-Masken über Mund und Nase.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek begründete die Verlängerung der Maskenpflicht in einer Presseinformation am 29. Juni wie folgt: „Ganz wichtig ist: Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt bestehen! Wir brauchen weiterhin Schutz-maßnahmen angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens. Wir gehen nicht leichtfertig durch den Sommer.“ Der Minister ergänzte: „Klar ist auch: Die FFP2-Maske besitzt eine höhere Schutzwirkung. Wir empfehlen weiterhin, überall dort auf FFP2-Masken zu setzen, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Aber auch medizinische Masken bieten bei durchgehend korrektem Tragen einen Schutz. Von entscheidender Bedeutung für den Schutz ist auch, dass die Maske die richtige Größe und Passform hat. Wir prüfen weiterhin kontinuierlich, ob und welche Regelungen erforderlich sind, und behalten uns vor, bei geänderter pandemischer Lage unsere Regelungen an die jeweilige Situation anzupassen.“
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