365-Euro-Ticket VGN für Schüler und Menschen in Ausbildung

Für 365 Euro pro Jahr im gesamten VGN-Gebiet mobil sein – das ist für Schüler, Azubis, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst und weitere junge Menschen in Ausbildung ab dem 1. August 2020 möglich. Das Ticket können Selbstzahler VGN-weit über den VGN-Onlineshop, die App „VGN Fahrplan und Tickets“ oder vor Ort an Automaten und im den KundenCentern und Verkaufsstellen der DB erwerben. Dafür ist auch weiterhin ein gültiger Verbundpass notwendig. Ein Start ist zu jedem Monatsersten möglich. Von da an gilt das Ticket jeweils ein Jahr, der gesamte Jahresbetrag muss beim Kauf auf einmal entrichtet werden.

Besonderheit für Nürnberg

Für Schüler an Nürnberger Schulen gibt es eine Besonderheit: Berechtigte Nürnberger und Schüler, die eine öffentliche und eine staatlich anerkannte Schule besuchen, können das 365-Euro-Ticket über meinabo.vag.de/ausbildung bestellen und monatlich per SEPA-Lastschriftverfahren bezahlen. Zur Bestellung muss kein Verbundpass vorliegen. Da die Schülerberechtigung in Nürnberg online abgeglichen wird, bekommen die Schüler direkt eine Butterfly-Fahrkarte von der VAG zugeschickt. Schüler, die an einer staatlich anerkannten oder genehmigten Privatschule in Nürnberg sind, können über das VAG-KundenCenter mit einem von der Schule abgestempelten Schülerantrag eine Monatszahlung beantragen. Die Abnahme für ein Jahr ist auch bei monatlicher Zahlung erforderlich. Es können nicht einzelne Monate unterjährig ausgesetzt werden.

Für einen Euro am Tag können alle Schüler und jungen Menschen in Ausbildung dann abgesehen von ihren täglichen Wegen zu und von ihrer Ausbildungsstätte auch in ihrer Freizeit mit dem ÖPNV zu Zielen im ganzen VGN fahren. So kann das Ticket zum Beispiel auch für Fahrten zum Sport oder zum Musikunterricht, aber auch Ausflüge in den Sommerferien genutzt werden.

Auch für Schüler, die ihr Ticket nicht selbst bezahlen müssen, sondern über den Aufwandsträger erhalten, gilt das neue 365-Euro-Ticket verbundweit. Sie bekommen es ab dem 1. September 2020. Es gilt dann jeweils vom 1. September bis zum 31. August des Folgejahres.

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