Ticket & Tarif

Ticket & Tarif
Frage:
Welche Vorteile hat das eTicket?
Antwort:
  • Es ist deutlich robuster als der bisherige Verbundpass.
  • Die Chipkarte ist sicherer vor Fälschungen.
  • Die Fahrberechtigung kann bei Verlust oder Diebstahl sofort gesperrt und ersetzt werden.
  • Die Umstellung ist für die Abo-Kunden der ESTW, infra und VAG mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.
  • Nach Ablauf der maximalen Nutzungsdauer von fünf Jahren bekommt der Abo-Kunde ein neues eTicket.


Weitere Informationen zum eTicket.

Ticket & Tarif
Frage:
Was ist das eTicket und wer bekommt es?
Antwort:

Das eTicket ersetzt den bisherigen Verbundpass mit Wertmarke für Abonnementkunden. Es ist auf einer kontaktlosen Chipkarte im Scheckkartenformat gespeichert.

Das eTicket erhalten neue Abo-Kunden ab Sommer 2018. Alle bestehenden Kunden werden ab Herbst 2018 zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung umgestellt.

Ticket & Tarif
Frage:
Wie kann ich kündigen?
Antwort:

Das VGN JahresAbo Plus, JahresAbo und JahresAbo ab 9 Uhr läuft auf unbestimmte Zeit. Kündigungen sind immer zum Ende des Kalendermonats, in dem die Kündigung erfolgt, in Textform möglich.

Bei einer vorzeitigen Kündigung vor Ablauf des ersten Abo-Jahres wird Ihnen lediglich der Differenzbetrag zwischen dem Preis einer entsprechenden Monatsfahrkarte im Verhältnis zu Ihrer monatlichen Abo-Rate auf die bereits genutzten Monate verrechnet.

Das Abo 3 und 6 läuft automatisch aus und muss bei Bedarf von Ihnen verlängert werden.

Ticket & Tarif
Frage:
Bekomme ich einen Ausgleich, wenn ich aufgrund von Krankheit längere Zeit mein eTicket nicht nutzen kann?
Antwort:

Sollten Sie einmal wegen Krankheit länger als 15 zusammenhängende Tage ans Haus gebunden sein, im Krankenhaus oder auf Kur sein, erstatten wir Ihnen vom 16. Tag an für jeden Krankheitstag 1/30 Ihrer monatlichen Abo-Rate. Bitte lassen Sie uns dazu eine ärztliche Bescheinigung über die Ausgehunfähigkeit zukommen.

Ticket & Tarif
Frage:
Verlängert sich mein Abo nach Ablauf automatisch?
Antwort:

Ja, FirmenAbos, JahresAbos sowie die 9-Uhr-JahresAbos verlängern sich, wenn nicht gekündigt wird, um jeweils weitere zwölf Monate. Das aktuelle eTicket wird beim nächsten Kontakt mit einem unserer Lesegeräte automatisch aktualisiert.

Ticket & Tarif
Frage:
Kann ich mein FirmenAbo jederzeit kündigen?
Antwort:

Ja, eine Kündigung ist problemlos monatlich möglich. Kündigen Sie vor Ablauf des ersten Jahres, zahlen Sie für die genutzten Monate den Preis einer vergleichbaren Solo 31 bzw. beim FirmenAbo Plus einer vergleichbaren 31-Tage-MobiCard.

Ticket & Tarif
Frage:
Was mache ich, wenn ich mein eTicket vergessen habe und bei einer Kontrolle nicht vorweisen konnte?
Antwort:

Keine Angst! Sie müssen kein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen, wenn Sie Ihr eTicket innerhalb der angegebenen Frist auf dem Beanstandungsbeleg in unserem KundenCenter vorzeigen. Hier wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 7,00 Euro berechnet.

Billiger ist, wenn Sie - sollten Sie vor Fahrtantritt bereits bemerkt haben, dass Sie Ihren Abo-Ausweis vergessen haben - vor Fahrtantritt einen entsprechenden Fahrschein lösen.

Ticket & Tarif
Frage:
Ich habe mein eTicket verloren, es ist beschädigt oder gestohlen worden. Was nun?
Antwort:

Sollten Sie Ihr eTicket nicht mehr finden, rufen Sie zunächst im Fundbüro der Stadt Nürnberg an. Wurde Ihr eTicket dort nicht abgegeben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter in unserem KundenCenter gerne weiter und stellen Ihnen einen neues eTicket aus.

Und so geht's: Bringen Sie Ihren Personalausweis mit. Sie erhalten ein neues eTicket gegen eine Gebühr von 30,00 Euro.

Übrigens: Wurde Ihnen Ihr Abo gestohlen, entfällt selbstverständlich die Gebühr. Legen Sie einfach bei Neuausstellung Ihre Diebstahlanzeige bei der Polizei vor.

 

Ticket & Tarif
Frage:
Was mache ich, wenn ich auf andere Abo-Variante wechseln möchte?
Antwort:

Wenn Sie bereits ein Abo haben und nur in eine andere Variante (z.B. von Abo 3 auf JahresAbo) wechseln möchten, können Sie dies gerne online über VGN Onlineshop MeinAbo (vag.de) durchführen. Das eTicket wird beim nächsten Kontakt mit einem unserer Lesegeräte automatisch aktualisiert. Die Änderung wird jeweils ab dem nächsten 1. Kalendermonat gültig.

Ticket & Tarif
Frage:
Wie kann ich meine Fahrtstrecke, Tarifstufe oder Zahlungsart ändern?
Antwort:

Möchten Sie eine andere Tarifstufe, Ihre Fahrstrecke hat sich geändert oder nur in eine andere Variante (z.B. von Abo 3 auf JahresAbo) wechseln, können Sie dies gerne online über VGN Onlineshop MeinAbo (vag.de) durchführen. Das eTicket wird beim nächsten Kontakt mit einem unserer Lesegeräte automatisch aktualisiert. Die Änderung wird jeweils ab dem nächsten 1. Kalendermonat gültig.

 

Sollten Sie von einer monatlichen auf eine jährliche Zahlung oder umgekehrt umsteigen wollen, teilen Sie uns dies bitte persönlich oder per Mail an verkauf(at)vag.de mit. Im ersten Fall hätten Sie sogar den Vorteil, dass Sie bei Tariferhöhungen nicht sofort die höhere Rate zahlen, sondern erst zu Beginn Ihres neuen Abo-Jahres.

Ticket & Tarif
Frage:
Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?
Antwort:

Abo-Kunden, die uns die Änderung ihrer Adresse oder ihrer Bankdaten mitteilen wollen, können dies unter MeinAbo erledigen.

Ticket & Tarif
Frage:
Kann ich mein JahresAbo, Abo6 oder Abo3 auf ein FirmenAbo umstellen?
Antwort:

Ja, eine Umstellung ist problemlos möglich. Mit der Neubestellung des FirmenAbos kündigen wir das bestehende Abo. Vermerken Sie dazu bitte bei Ihrer FirmenAbo-Bestellung Ihre aktuelle Abo-Kundennummer oder Nummer des eTickets. Voraussetzung ist ein bestehender Rahmenvertrag zwischen Ihrem Arbeitgeber und der VAG.

Ticket & Tarif
Frage:
Kann ich mein Abo auch für Fahrten, die über die Stadtgrenzen von Nürnberg-Fürth-Stein (Tarifgebiet A) hinausgehen, anrechnen?
Antwort:

Ja. Ihr Abo der Preisstufe A entspricht 2 Preisstufen. Die zusätzlich nötigen Preisstufen können Sie über einen Einzelfahrschein oder mit der 10er-Streifenkarte abdecken.

Beispiel: Fahrt von Nürnberg Hbf. nach Erlangen Hugenottenplatz

Gesamtstrecke (Preisstufe 4) - Abo A (Preisstufe 2) = Preisstufe 2

Von Nürnberg Hbf. nach Erlangen benötigen Sie als Abo-Kunde also einen Anschlussfahrschein der Preisstufe 2. Sie können also einen Einzelfahrschein der Preisstufe 2 kaufen oder 2 Streifen auf der 10er-Streifenkarte stempeln.

Bitte lösen Sie den Anschlussfahrausweis immer direkt vor Fahrtantritt. TagesTickets gelten nicht als Anschlussfahrausweis!

Tipp: Sie können die Preisstufe Ihres Anschlussfahrscheines direkt über die Verbindungsauskunft berechnen. Geben Sie einfach Start- und Zielhaltestelle Ihrer Reise ein. Klicken Sie dann die angezeigte Preisstufe an. Dort können Sie Ihr Abo angeben und erhalten die Preisstufe des Anschlussfahrscheines, den Sie direkt online bestellen können.

Ticket & Tarif
Frage:
Können beim JahresAbo Plus kostenfrei Fahrräder mitgenommen werden?
Antwort:

Ja, anstelle von zwei Personen können Sie beim JahresAbo Plus auch zwei Fahrräder in Bus und Bahn mitnehmen. 

Ticket & Tarif
Frage:
Kann ich mein Fahrrad in den VAG-Fahrzeugen mitnehmen?
Antwort:

Grundsätzlich hängt die Mitnahme von Fahrrädern einerseits von der jeweiligen Fahrzeugbeschaffenheit ab. So sind unsere Busse bei innerstädtischen Fahrten meist mit einer extra Stellfläche für Fahrräder und Kinderwägen ausgestattet. Bei Überlandfahrten kann es passieren, dass diese nicht über eine solche zusätzliche Fläche verfügen.

Andererseits muss gewährleistet sein, dass die Mitnahme eines Fahrrads andere Fahrgäste weder behindert noch gefährdet. Sollte ein Bus einmal sehr voll sein, kann es unter Umständen sogar passieren, dass Sie erst im nächsten mitgenommen werden können.

Bei einer Größe von über 20 Zoll ist pro Fahrrad und Fahrt eine Fahrkarte entsprechend der Fahrtstrecke zu lösen oder zu stempeln. Wenn Ihr Fahrrad unter 20 Zoll ist, ist die Mitnahme kostenfrei. Ebenfalls kostenfrei ist die Mitnahme von bis zu zwei Fahrrädern mit der MobiCard oder dem JahresAbo Plus während der Mitnahmezeiten oder bis zu fünf Fahrrädern mit dem TagesTicket Plus.

Ticket & Tarif
Frage:
Darf mein Hund mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und braucht er auch eine Fahrkarte?
Antwort:

Hunde in einem Behältnis, Polizeidiensthunde sowie Assistenzhunde (Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde) brauchen keinen extra Fahrschein. Für alle anderen Hunde ist bei Einzelfahrten der ermäßigte Fahrpreis für Kinder zu lösen. Inhaber von Zeitausweisen können zur regelmäßigen Mitnahme von Hunden hierfür auch ein JahresAbo erwerben. Inhaber eines JahresAbo Plus oder FirmenAbo Plus können ihren Hund unter der Woche nach 19 Uhr kostenlos mitnehmen, am Wochenende sogar rund um die Uhr. Mit einer MobiCard können Sie Ihren Hund Montag bis Freitag ab 9 Uhr und am Wochenende ganztags mitnehmen. Mit einem TagesTicket Plus fährt ihr Hund rund um die Uhr kostenlos mit.

Ticket & Tarif
Frage:
Welches Ticket brauche ich, wenn ich andere Personen mitnehmen möchte?
Antwort:

Möchten Sie in Begleitung fahren, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • TagesTicket Plus (bis zu 6 Personen, davon höchstens 2 Erwachsene + 1 Hund)
  • Gruppenticket (ab 10 Personen)

Grundsätzlich bekommen Sie das Gruppenticket nur für Gruppen ab zehn zahlenden Personen. Als Person zählen Erwachsene und Jugendliche ab dem 15. Geburtstag. Zwei Kinder (6. bis 15. Geburtstag) werden als 1 Person gezählt. Kinder bis zum 6. Geburtstag fahren kostenlos. 
Mit einem Grupppenticket zahlen Sie für die Einzelfahrkarten nur noch den halben Preis. Das gilt für einfache Fahrten genauso wie für Hin- und Rück­fahrten. Am besten Sie lassen sich in unserem KundenCenter beraten. Dort können Sie die Gruppenfahrkarte auch gleich kaufen. Das Gruppenticket gibt es außerdem an den Automaten der Deutschen Bahn und bei vielen regionalen Busunternehmen.

Ticket & Tarif
Frage:
Warum muss ich beim Kauf eines TagesTickets am Fahrkartenautomaten meinen Namen eingeben?
Antwort:

Die Eingabe am Automaten ist kein Muss sondern eine Option über die Bedienführung am Automaten. Wird nach der Datumseingabe im neu erscheinenden Feld statt der Namenseingabe auf „o.k.“ gedrückt und nach der Aktivierung des Feldes „korrigieren“ das „o.k.“ bestätigt, wird der Verkaufsvorgang auch ohne Namensnennung fortgesetzt.

Bei den TagesTickets handelt es sich grundsätzlich um keine übertragbaren Karten. Aus diesem Grund ist es verpflichtend laut Tarifbestimmungen, den Namen auf dem Fahrschein einzutragen. Immer wieder waren unsere Fahrausweisprüfer in der Situation, dass sie Kunden antrafen, die ihren Namen nicht auf dem Ticket eingetragen hatten. Unsere Fahrgäste äußerten dann sehr oft den Wunsch, dass die Eingabe des Namens beim Kauf am Automaten zielführend und praktikabel wäre. Auch deshalb, weil nicht jeder Fahrgast einen Stift bei sich trägt. Aus diesem Grund wurde zum 1. Januar 2016 diese Option mit Blick auf die einfachere Handhabung für unsere Fahrgäste umgesetzt.

Datenschutzrechtlich liegt hier kein Problem vor, da die Daten von uns nicht gespeichert werden. Für den Schutz der Daten bei Eingabe am Automaten ist jeder Fahrgast, ähnlich wie bei einem Bankautomaten, selbst verantwortlich. Jederzeit, wie oben beschrieben, ist auch der Kauf ohne Namenseingabe möglich. TagesTickets erhalten Sie zudem über unseren Onlineshop (Print- oder Handyticket) sowie unser KundenCenter am Hauptbahnhof.