Ausnahmeregelung zur Kurzstrecke auf den Linien 7 und 8

Auf den Straßenbahnlinien 7 (Hauptbahnhof – Tristanstraße) und 8 (Erlenstegen – Doku-Zentrum) der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg gilt ab sofort eine Ausnahmeregelung bezüglich des Kurzstreckentarifs.

Auf der Linie 7 ist die Kurzstreckenregelung nun auf der kompletten Strecke zwischen Hauptbahnhof und Tristanstraße gültig. Analog auf der Linie 8 die Kurzstreckenregelung für den parallel verlaufenden Streckenabschnitt zwischen Hauptbahnhof und Holzgartenstraße. Das heißt auf diesen Abschnitten dürfen die Kunden der VAG mit einem Kurzstreckenticket fünf statt sonst vier Stationen mit der Straßenbahn fahren. Selbstverständlich jeweils in beide Richtungen. Die Ausnahmeregelung gilt bis zur Beendigung der Baumaßnahme an der Allersberger Unterführung.

Hintergrund: Wegen einer privaten Baumaßnahme ist die Straßenbahnstrecke durch die Allersberger Unterführung gesperrt. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis zu zwei Jahre andauern. Während der Baumaßnahme können die Straßenbahnen der VAG noch nicht ihren eigentlichen Linienweg fahren, sondern werden über den Marientunnel umgeleitet. Da unsere Fahrgäste bereits fahrplantechnisch von den Auswirkungen betroffen sind, wurde entschieden, hinsichtlich des Tarifs kulant zu agieren.