Straßenbahn

Linie 4, 5, 6, 7, 8:
3G-Regel im ÖPNV im Bereich gesamtes Liniennetz, auch für U-Bahn und Bus, vom 24.11. bis 31.12.

Aufgrund einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes gilt in Fahrzeugen des ÖPNV sowie U-Bahnhöfen und Aufzügen die 3G-Regel. Fahrgäste müssen einen Ausweis sowie entsprechenden Nachweis vorlegen, dass Sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Der Antigen-Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden und der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Bitte beachten Sie, dass weiterhin die FFP2-Maskenpflicht gilt.
Letzte Aktualisierung: 16.12.2021 um 16:07 Uhr