Bund und Länder haben sich auf ein Nachfolgeprodukt für das 9-Euro-Ticket geeinigt. Der Nachfolger ist das "Deutschlandticket“. Das bundesweit gültige Ticket ist für 49,00 Euro pro Monat im Abo erhältlich. Oder noch günstiger bei einem FirmenAbo, sofern der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zahlt.
Alle bekannten Infos zum Deutschlandticket haben wir hier für Sie zusammengefasst. Diese werden wir ständig aktualisieren.
Die Vorteile des Deutschlandtickets:
deutschlandweit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie im Regionalverkehr (S- und R-Bahnen) gültig
im Abo erhältlich; es muss also nicht monatlich neu bestellt werden
monatlich kündbar
als papierloses Ticket (digital oder Chipkarte) erhältlich
Varianten des Deutschlandtickets
Das Deutschlandticket gibt es in verschiedenen Varianten, die sich an der entsprechenden Zielgruppe ausrichten.
1. Das allgemeine Deutschlandticket
Es kostet 49,00 Euro und ist als eTicket (Chipkarte) oder Handyticket erhältlich.
Abokund*innen, die bereits im Besitz eines eTickets sind, können dieses einfach aktualisieren, um die Fahrberechtigung für Deutschland zu erhalten. Dies ist nötig, wenn das Ticket außerhalb des VGN genutzt wird. Die Aktualisierung ist bei allen Busfahrer*innen, Fahrausweisprüfer*innen, im VAG-KundenCenter Nürnberg sowie im ESTW-Kundenbüro in Erlangen möglich.
2. Das bayerische Ermäßigungsticket
Das Ticket gilt seit dem 1. September 2023 für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bzw. seit dem 1. Oktober 2023 für Studierende und ist zum Preis von 29,00 Euro nur digital erhältlich. Die Bestellung ist über den VGN Onlineshop MeinAbo möglich.
Ab dem kommenden Sommersemester soll es mit Beschluss von Bund und Ländern bundesweit ein vergünstigtes Deutschlandticket für Studierende geben. Es handelt sich hier um ein Solidarmodell, welches zum Preis von 29,40 Euro pro Monat erhältlich sein soll. Wir gehen derzeit davon aus, dass das bestehende Angebot des bayerischen Ermäßigungstickets für Studierende davon unberührt bleibt und dieses zum monatlichen Preis von 29,00 Euro weiterhin bei uns erhältlich sein wird. Sobald weitere Details feststehen, informieren wir hier darüber.
Wichtig: Für den Bestellprozess des bayerischen Ermäßigungstickets ist ein Berechtigungsnachweis notwendig. Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwärter*innen brauchen einen Nachweis ihrer beruflichen Schule/Bildungseinrichtung bzw. Dienststelle. Der Ausbildungsbetrieb kann diesen Nachweis nicht ausstellen. Auszubildende, deren Unternehmen ein Jobticket mit der VAG anbieten, benötigen diesen Nachweis bei Bestellung über das Geschäftskundenportal nicht. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs.
Die Stadt Nürnberg bietet ein neues Sozialticket an, das ein auf 19,00 Euro pro Monat ermäßigtes Deutschlandticket ist. Kaufen können es Personen, die den sogenannten Nürnberg-Pass haben. Es wird aufgrund der bundesweiten Rahmenbedingungen als digitales Abonnement angeboten. Das Ticket ist deutschlandweit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie im Regionalverkehr (S- und R-Bahnen) für eine berechtigte Person gültig. Es verlängert sich automatisch und ist monatlich kündbar.
Sie sind Arbeitnehmer*in und möchten das Deutschlandticket als Jobticket über Ihre Firma abschließen? Dann bitten wir Sie, sich direkt an die Personalabteilung Ihres Unternehmens zu wenden. Zahlt Ihr Arbeitgeber einen entsprechenden Zuschuss, erhalten Sie das Deutschlandticket zu besonders günstigen Konditionen. Sie sind damit nicht nur zur Arbeitsstelle, sondern auch in der Freizeit rund um die Uhr flexibel mit den Öffis unterwegs.
Bitte beachten Sie: Das Deutschlandticket Job kann nicht rückwirkend bestellt werden. Es muss bis zum 20. des laufenden Monats beantragt werden, damit es ab dem Ersten des nächsten Monats genutzt werden kann.
Sie sind Arbeitgeber und wollen Ihren Mitarbeiter*innen das Deutschlandticket als Jobticket anbieten? Hier informieren wir Sie über das Deutschlandticket Job.
Persönliche Beratung
Sie haben Fragen zum Deutschlandticket Nürnberg-Pass? Dann kommen Sie in unser KundenCenter am Hauptbahnhof. Hier beraten wir und unterstützen Sie beim digitalen Kauf. Je nach Auswahl, ob als Handyticket oder zeitversetzt per Brief mit Chipkarte erhalten Sie das Deutschlandticket. Benötigt werden persönliche Daten und eine Bankverbindung. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin.
Für den Kauf des Deutschlandtickets während des Beratungstermins werden folgende Unterlagen benötigt:
Ihren gültigen amtlichen Personalausweis mit aktueller Meldeadresse oder Ihren gültigen Reisepass beziehungsweise ausländischen Personalausweis mit aktueller Meldeadresse
Ihre gültige Girocard und bei abweichendem Kontoinhaber eine Vollmacht und die Girocard
ein Lichtbild in Passbildgröße oder Sie lassen sich im KundenCenter fotografieren
Fragen und die Antworten rund ums Deutschlandticket:
Allgemeine FAQs zum Deutschlandtickets
Wenn Ihr Deutschlandticket nicht in der App "VGN Fahrplan und Tickets" oder "NürnbergMOBIL" angezeigt wird, befolgen Sie bitte diese Schritte:
Überprüfen Sie Ihre für die Anzeige gewählte App: Bei Ihrer Bestellung haben Sie sich für eine App "VGN Fahrplan und Tickets" ODER "NürnbergMOBIL" entschieden. Stellen Sie sicher, dass Sie auch die gewählte App verwenden, um sich Ihr Deutschlandticket anzeigen zu lassen. Die von Ihnen gewählte App finden Sie auf Ihrer Bestellbestätigung.
Überprüfen Sie die App: Bitte überprüfen Sie in den Stores, ob Sie die aktuelle Version Ihrer ausgewählten App installiert haben.
Separate Registrierung in der gewählten App: Neben der Registrierung unter meinabo.vag.de ist auch eine Registrierung in der von Ihnen gewählten App notwendig. Haben Sie sich in der gewählten App auch registriert? Verwenden Sie für die Registrierung die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Bestellung angegeben haben. Diese E-Mail-Adresse wird Ihnen in der Bestellbestätigung angezeigt.
Verwendung der Kundenkonto-E-Mail-Adresse: Um in der gewählten App auf Ihr Ticket zugreifen zu können, benötigen Sie die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Bestellung angegeben haben. Sie wird Ihnen in der Bestellbestätigung angezeigt.
Sollten Sie sich bereits mit einer anderen E-Mail-Adresse angemeldet haben, loggen Sie sich bitte aus der App aus und führen einmal mit der Kundenkonto E-Mail-Adresse einen neuen Login durch.
Wenn Sie weiterhin Schwierigkeiten haben, empfehlen wir, sich per Kontaktformular an unseren Kundenservice zu wenden.
Das Deutschlandticket ist – ähnlich wie das 9-Euro-Ticket – bundesweit im Nahverkehr gültig. Dazu zählen etwa Stadt- und Regionalbusse, U-Bahnen, Straßenbahnen, S- und R-Bahnen. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn (z. B. IC und ICE) und in Fernbussen ist das Ticket nicht gültig.
Wenn Sie das Ticket über die VGN-App oder den VGN Onlineshop erwerben, sind beim Upload eines Bildes für das Ticket folgende Einschränkungen zu beachten: - Bildformat: JPG oder JPEG - Bildgröße: maximal 800KB - Bildauflösung: maximal 1000 x 1000 Pixel
Wie der Kauf über den Onlineshop funktioniert, zeigen wir Ihnen in diesem kurzen Video.
Die unten aufgeführten Bestellfristen gelten ausschließlich für das allgemeine Deutschlandticket zum Preis von 49,00 Euro. Die Bestellfristen für das bayerische Ermäßigungsticket sowie für das Deutschlandticket Nürnberg-Pass finden Sie bei den FAQs zum jeweiligen Ticket.
App NürnbergMOBIL Beim Kauf über die App NürnbergMOBIL gibt es keine zeitliche Begrenzung; das Deutschlandticket kann auch zum Ende des Monats noch für den laufenden Monat gekauft werden.
VGN-App/VGN-Onlineshop Wenn Sie das Deutschlandticket als eTicket (Chipkarte) bestellen, ist keine rückwirkende Bestellung möglich. Das eTicket muss bis zum 20. des Vormonats beantragt werden, damit es ab dem Ersten des nächsten Monats gültig ist. Die Bestellung als Handyticket ist bis zum Ende des laufenden Monats für den Folgemonat möglich.
Sollten Sie Ihr Deutschlandticket nur im VGN Verkehrsverbund Großraum Nürnberg nutzen, müssen Sie nichts unternehmen. Die Kolleg*innen in den Bussen und bei der Fahrausweiskontrolle im VGN können mithilfe Ihrer Chipkarte prüfen, ob Sie eine Berechtigung für ein Deutschlandticket besitzen. Bei einem Kontakt mit einem Prüfgerät wird Ihre Chipkarte dabei automatisch aktualisiert. Möchten Sie Ihr Deutschlandticket außerhalb des VGN nutzen, müssen Sie Ihr eTicket (Chipkarte) vorher einmalig an einem unserer Kartenlesegeräte aktualisieren. Dies ist bei allen Busfahrer*innen, Fahrausweisprüfer*innen, im VAG-KundenCenter Nürnberg sowie im ESTW-Kundenbüro in Erlangen möglich. Im Anschluss ist Ihr eTicket auch außerhalb des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg gültig. Sollten Sie Ihr Deutschlandticket zwischenzeitlich gekündigt haben, ist bei Wiederaufnahme eine erneute Freischaltung des eTickets nötig.
Beim Kauf des Deutschlandtickets über die App NürnbergMOBIL sowie bei rückwirkender Bestellung zum Monatsersten während eines bereits laufenden Monats steht das Ticket sofort zur Verfügung.
Beim Kauf des Deutschlandtickets über den VGN Onlineshop bzw. die VGN-App wird das Ticket bei Bestellung für die Zukunft circa drei Tage vor Gültigkeitsbeginn sichtbar. Eine rückwirkende Bestellung zum Monatsersten während eines bereits laufenden Monats ist nicht möglich.
Die Bezahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat. Dies gilt für alle Varianten des Deutschlandtickets.
Kündigungen sind spätestens zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats, in dem die Kündigung erfolgt, in Textform (schriftlich per Mail, Fax oder Brief) möglich.
Im VGN Onlineshop und in der App NürnbergMOBIL ist eine Kündigung außerdem über den beim Deutschlandticket hinterlegten Kündigungsbutton möglich.
Ja, sollten Sie Ihr eTicket (Chipkarte) verlieren, stellen wir Ihnen eine neue Karte aus. Haben Sie Ihr Ticket bereits zuvor neu ausgestellt bekommen, müssen wir für die erneute Ausstellung eine Gebühr von 10,00 Euro verlangen. Wir empfehlen Ihnen daher den Kauf des Deutschlandtickets über die NürnbergMOBIL-App.
Für die Fahrausweisprüfenden ist in diesem Fall bzw. Moment der Kontrolle nicht nachvollziehbar, ob Sie ein gültiges Ticket haben. Deshalb wird zunächst eine Beanstandung ausgestellt. Sie müssen jedoch kein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen. Nehmen Sie einfach innerhalb der auf dem Beanstandungsbeleg angegebenen Frist mit uns Kontakt auf und erbringen Sie einen entsprechenden Nachweis. Hier wird Ihnen lediglich eine geringe Bearbeitungsgebühr berechnet.
Ja, Sie können Ihr Ticket auch ohne Foto nutzen. Das Ticket ist dann jedoch nur in Verbindung mit Ihrem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Nein, für das Deutschlandticket gibt es keine Rückerstattung bei einer krankheitsbedingten Fahrunfähigkeit.
Ja, als kommunales Verkehrsunternehmen, das auch mit öffentlichen Geldern arbeitet, unterliegen wir der wirtschaftlichen Sorgfaltspflicht und haben daher für den digitalen Erwerb des Deutschlandtickets eine Bonitätsprüfung vorgesehen.
Nein. Das Deutschlandticket ist ein persönliches Ticket und nicht übertragbar.
Nach aktuellem Stand keine. Für eine Personen-, Fahrrad- oder Hund-Mitnahme muss ein gesondertes Ticket gelöst werden.
Ja. Käufer*innen, die das Deutschlandticket bei uns erwerben, erhalten pro Monat 600 Freiminuten für VAG_Rad und 15 Freiminuten für Voi. Hierfür ist die Registrierung in der App NürnbergMOBIL erforderlich. Dies gilt auch für das Bayerische Ermäßigungsticket sowie das Deutschlandticket Nürnberg-Pass.
FAQs zum Bayerischen Ermäßigungsticket
Das Ticket gilt für Auszubildende, Studierende, Beamtenanwärter*innen und Freiwilligendienstleistende. Eine genau Definition der Personengruppen finden Sie hier.
Das Ticket ist monatlich kündbar und verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat bis zum Ende der Berechtigungsdauer. Der Berechtigungsnachweis gilt in der Regel maximal für die Dauer des jeweiligen Semesters. Zur Fortsetzung des Abos muss das Ticket neu beantragt und der Berechtigungsnachweis erneut vorgelegt werden.
Das Ticket ist monatlich kündbar und verlängert sich automatisch monatlich bis zum Ende der Berechtigung. Der Berechtigungsnachweis gilt für maximal zwölf Monate. Danach muss zur Fortsetzung des Abos ein neuer Nachweis vorgelegt werden.
Das bayerische Ermäßigungsticket kann nicht rückwirkend bestellt werden. Das Ticket muss bis zum 20. des Vormonats beantragt werden, damit es ab dem Ersten des nächsten Monats gültig ist.
Für den Bestellprozess ist ein Berechtigungsnachweis notwendig. Azubis, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwärter*innen brauchen einen Nachweis ihrer beruflichen Schule/Bildungseinrichtung bzw. Dienststelle. Der Ausbildungsbetrieb kann diesen Nachweis nicht ausstellen.
Als Nachweis wird ein bayernweit einheitliches Formular verwendet. Das ausgefüllte Formular muss als Foto/Scan beim jeweiligen Verkaufspartner im Bestellprozess hochgeladen werden.
So erhalten Sie das bayerische Ermäßigungsticket:
Laden Sie sich das Formular herunter und füllen Sie den oberen Teil selbst aus.
Lassen Sie das Formular bei Ihrer Einrichtung (Schule, Dienststelle bzw. Träger) abstempeln und unterschreiben.
Dann kann das Ermäßigungsticket gekauft werden.
Hinweis:
Auszubildende, deren Unternehmen ein Jobticket mit der VAG anbieten, können das Ermäßigungsticket ganz einfach über das Geschäftskundenportal erwerben. Es muss dadurch kein Berechtigungsnachweis über die Berufsschule eingeholt bzw. ein Formular ausgefüllt werden. Wir informieren die jeweiligen Unternehmen daraufhin, welche ihrer Auszubildenden im Besitz eines Ermäßigungstickets sind.
Studierende können das bayerische Ermäßigungsticket seit dem 11. September 2023 im Vorverkauf erwerben. Das Ticket gilt dann ab dem 1. Oktober 2023. Für die Berechtigungsprüfung wird ein automatisiertes Authentifizierungsverfahren angestrebt, sofern die jeweilige Hochschule diese Lösung bereits im Einsatz hat. In einem solchen Fall entfällt für Studierende die Anforderung eines gesonderten Formulars zum Berechtigungsnachweis. Eine entsprechende Information erfolgt noch über das Studierendenwerk oder die jeweilige Hochschule.
Das bayerische Ermäßigungsticket ist ein durch den Freistaat Bayern vergünstigtes Deutschlandticket. Dementsprechend hat das bayerische Staatsministerium auch die Berechtigten für das Ermäßigungsticket festgelegt.
Schüler*innen werden derzeit nicht berücksichtigt. Inwieweit es in Zukunft eine Lösung für Schüler*innen geben wird, liegt in der Entscheidungskompetenz des Freistaates Bayern.
Bitte beachten Sie folgende Möglichkeit:
Eine vorzeitige Kündigung beim 365-Euro-Ticket VGN ist für Selbstzahler*innen zum 01.09.2023 möglich. Ob nach dem September weiterhin solch eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit eingeräumt wird, ist derzeit noch offen. Die Kündigungsmöglichkeit gilt nur, sofern ein Deutschlandticket vorgelegt oder nachgewiesen werden kann. Bei Vorauszahler*innen wird für jeden nachweislich nicht genutzten Kalendertag das gekündigte 365-Euro-Ticket mit 1,00 Euro erstattet.
Das bayerische Ermäßigungsticket ist ein durch den Freistaat Bayern vergünstigtes Deutschlandticket. Der Zuschuss des Freistaats Bayern ist mit derzeit 20,00 Euro festgesetzt. Dadurch ergibt sich ein Ausgabepreis von 29,00 Euro pro Monat.
Die VAG hat keinen Einfluss auf die Preisgestaltung sowie die Zuschüsse zum Deutschlandticket.
Schüler*innen, die ihr Ticket nicht selbstbezahlen, erhalten vom Schulaufwandsträger das günstigste Ticket. Das ist derzeit in der Regel das 365-Euro-Ticket VGN.
FAQs zum Deutschlandticket Nürnberg-Pass
Bedürftige Nürnberger Bürger*innen, die vom Sozialamt direkt informiert wurden und im Besitz des neuen Nürnberg-Pass mit der Pass-ID sind, können im VGN Onlineshop das Ticket kaufen.
App NürnbergMOBIL Beim Kauf über die App NürnbergMOBIL kann das Ticket bis zum Ende des laufenden Monats für den Folgemonat bestellt werden.
VGN-Onlineshop Wenn Sie das Deutschlandticket als eTicket (Chipkarte) bestellen, ist keine rückwirkende Bestellung möglich. Das eTicket (Chipkarte) muss bis zum 20. des Vormonats beantragt werden, damit es ab dem Ersten des nächsten Monats gültig ist. Die Bestellung als Handyticket über den VGN-Onlineshop ist bis zum Ende des laufenden Monats für den Folgemonat möglich.
Das Ticket ist in digitaler Form über den VGN-Onlineshop meinabo.vag.de erhältlich. Sie können dann wählen, ob Sie es als Chipkarte oder Handyticket nutzen wollen. Bei der Bestellung des Tickets geben Sie bitte Ihre persönliche Pass-ID an. Diese finden Sie auf Ihrem Nürnberg-Pass, den Ihnen aktuell die Stadt Nürnberg im Schreiben zum digitalen Nürnberg-Pass zugesandt hat.
Sollte Ihnen Ihre ID-Nummer nicht mehr vorliegen, wenden Sie sich bitte direkt an das Sozialamt der Stadt Nürnberg. Die Telefonnummer lautet 0911 231-4347. Alternativ können Sie auch das Kontaktformular nutzen.
Bitte wenden Sie sich auch in diesem Fall unter der Telefonnummer 0911 231-4347 direkt an das Sozialtamt. Alternativ können Sie auch das Kontaktformular nutzen.
Auch in diesem Fall ist das Sozialamt der richtige Ansprechpartner. Sie erreichen das Sozialamt unter der Telefonnummer 0911 231-4347 oder über das Kontaktformular.
Das Deutschlandticket ist als Abonnement mit monatlicher Zahlweise vorgesehen. Für die monatliche Abbuchung wird demnach ein Bankkonto benötigt. Gemäß dem Auszug des Sozialausschusses vom 26. April 2023 gilt: Die grundsätzliche Möglichkeit einer Girokontoeröffnung (soweit noch nicht vorhanden) als Basis für ein SEPA-Lastschrift-Mandat besteht für alle Privatpersonen z.B. bei der Sparkasse Nürnberg.
Nein. Über die Eingabe Ihrer Pass-ID im Bestellprozess erfolgt automatisch eine Berechtigungsprüfung. Das Vorzeigen Ihres Nürnberg-Passes ist somit nicht mehr notwendig.
Sollten Sie weitere Fragen zum Nürnberg-Pass haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Sozialamt. Die Telefonnummer lautet 0911 231-4347. Alternativ können Sie auch das Kontaktformular nutzen.
Weitere Informationen zum Deutschlandticket: Das Deutschlandticket soll dazu beitragen, die Bürger*innen finanziell zu entlasten. Durch den günstigen Einführungspreis soll die Attraktivität des ÖPNV deutlich erhöht werden. Zur Finanzierung des Deutschlandtickets stellt der Bund ab 2023 jährlich 1,5 Milliarden Euro zum Verlustausgleich zur Verfügung, die Länder beteiligen sich in gleicher Höhe. Hinzu kommen zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich, die der Bund schon ab diesem Jahr bereitstellt.
Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich der Umsetzung durch die Gesetzgeber in Bund und Ländern.