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Tarifbestimmungen zu: Ermäßigte Fahrpreise für Nürnberg-Pass-Inhaber

Der beim Sozialamt der Stadt Nürnberg auf Antrag erhältliche Nürnberg-Pass berechtigt Nürnberger Bürger, die VGN-Verkehrsmittel in den Tarifzonen 100 und 200 (Stadtgebiet Nürnberg/Fürth/Stein) zu ermäßigten Fahrpreisen zu benutzen.

Es wird eine Monatswertmarke mit Ausschlusszeit werktags Montag bis Freitag von 6.00 – 8.00 Uhr zu gesondertem Fahrpreis angeboten.

Die Ausschlusszeit gilt nicht an gesetzlichen Feiertagen.

Die Monatswertmarken gelten für den eingetragenen Kalendermonat.

Für Kauf und Benutzung gelten die Bestimmungen in 5.2.1 und 5.2.1.1 bis 5.2.1.4.

Die Fahrausweise dürfen nur in Verbindung mit dem Nürnberg-Pass und dem Personalausweis des Inhabers verwendet werden.