Meine VAG
Tarifbestimmungen zu den unterjährigen Abonnements
Abo 3 und Abo 6
Als unterjährige Abonnements werden Wertmarken mit 3 bzw. 6-monatiger Gültigkeit an jedermann ausgegeben.
Die unterjährigen Abonnements können zu jedem Monatsersten abgeschlossen werden und gelten bis zum entsprechenden Monatsletzten. Die Vertragslaufzeit endet mit dem letzten Gültigkeitstag der ausgegebenen Wertmarke.
Kündigungen sind mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich möglich. Wird das unterjährige Abonnement vor Ablauf seiner Laufzeit gekündigt, so wird für jeden vollen Monat der Nutzung des Abos der Unterschied zwischen dem ermäßigten und dem vollen Preis einer entsprechenden Solo 31 nacherhoben.
Im Übrigen gelten die unterjährigen Abonnements als Abonnementskarten im Sinne der Bestimmungen für das JahresAbo.


