Fahrplanauskunft
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Tarifbestimmungen zum FirmenAbo

Teilnahmevoraussetzung
FirmenAbos können an Mitarbeiter einer Firma oder einer juristischen Person des privaten oder öffentlichen Rechts ausgegeben werden, die mindestens 50 Jahreswertmarken abnehmen und eine Teilnahmequote von 50 % der ständigen Mitarbeiter erreichen.

Die Teilnahmequote kann bei dem tarifbezogenen FirmenAbo auf bis zu 40% gesenkt werden, soweit durch den Abschluss eine wesentliche Steigerung der ÖV-Nutzung durch die Firmenmitarbeiter erreicht wird.

Das FirmenAbo kommt durch Abschluss eines Vertrages zwischen dem bevollmächtigten Vertreter der Mitarbeiter und dem Verkehrsunternehmen des VGN zustande. Der Vertrag bedarf der Zustimmung durch die VGN GmbH.

Fahrkartenangebot
Es werden rabattierte Jahreswertmarken ausgegeben, die tarifzonenbezogen oder verbundweit gültig sind. Es kann nur eine Fahrkartenart gewählt werden. Die Jahreswertmarken gelten nur in Verbindung mit einem Verbundpass, lautend auf die Person des Inhabers und sind nicht übertragbar. 5.2.1. bis 5.2.1.4. (allgemeine Regelungen zu Zeitfahrausweisen) gelten sinngemäß.

Ausgabe der Jahreswertmarken
Die Ausgabe der Jahreswertmarken an die Mitarbeiter obliegt dem bevollmächtigten Vertreter der Mitarbeiter. Er darf die Jahreswertmarken nur an berechtigte Mitarbeiter abgeben. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an andere Personen ist nicht zulässig.

Fahrpreise FirmenAbo

Fahrpreis zum tarifzonenbezogenen Fahrkartenangebot
Der Fahrpreis ergibt sich für jeden einzelnen Mitarbeiter aus seiner gewünschten Zonennutzung bzw. Tarifstufe.

Fahrpreis zum verbundweit gültigen Fahrkartenangebot
Es gibt einen Pauschalpreis. Der Pauschalpreis richtet sich nach der Tarifstufe, die der durchschnittlichen Nutzung durch die am FirmenAbo beteiligten Mitarbeiter entspricht.

Weitere Bestimmungen
Die Jahreswertmarken des FirmenAbos gelten als Abonnementskarten im Sinne der Bestimmungen für das JahresAbo nach 5.2.1.5 (Tarifbestimmungen JahresAbo). Dies gilt insbesondere für den Verlust von Jahreswertmarken, jedoch nicht für Fahrgelderstattungen.
Die Einzelheiten der Abwicklung des FirmenAbos werden auf der Grundlage der Bestimmungen des VGN-Gemeinschaftstarifs in dem Vertrag zwischen der Firma und dem Verkehrsunternehmen geregelt.

Bezugsberechtigte im Ausbildungsverkehr erhalten besondere Jahreswertmarken, die Bestimmungen für das FirmenAbo gelten sinngemäß.