Fahrplanauskunft
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Tarifbestimmungen zu den Mehrfahrtenkarten

 

Die Streifenkarte "Kurzstrecke" bzw. "Preisstufe S" (5er-Karte) berechtigt zu 5 Fahrten. Sie kann auch von mehreren Fahrgästen gleichzeitig benutzt werden. Für jeden Fahrgast ist ein Feld zu stempeln.

Die Streifenkarte "10 Streifen (Preisstufen 2 bis 10)" enthält 10 Streifen und kann auch von mehreren Fahrgästen gleichzeitig benutzt werden. Für jeden Fahrgast ist die für das Fahrtziel erforderliche Anzahl von Streifen zu stempeln. Dabei gelten der abgestempelte Streifen und alle leeren Streifen mit niedrigerer Nummer als entwertet.

Streifenkarten sind ausgenommen bei der Benutzung während einer Fahrt, unpersönlich und übertragbar.

Die einzelnen Streifen müssen mit dem Stammabschnitt ursprünglich verbunden sein.

Im Übrigen gelten die folgenden Bestimmungen für Einzelfahrkarten sinngemäß:

Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind beliebig oft gestattet

Rund- und Rückfahrten sind unzulässig.

Fahrten mit Einzelfahrkarten müssen einschließlich der Umsteige-/Fahrtunterbrechungszeiten ab aufgedruckter Tagesangabe und Uhrzeit

    - bei Preisstufe K/S nach 60 Minuten,

    - bei Preisstufe 2 nach 90 Minuten,

    - bei Preisstufen 3 bis 5 nach 180 Minuten,

    - ab Preisstufe 6 nach 240 Minuten

beendet sein.

Bei Zeitüberschreitungen ist ein neuer Fahrausweis zu lösen. Dies gilt nicht bei fahrplan- oder betriebsbedingten Verzögerungen.