Meine VAG
Tarifbestimmungen zur MobiCard
Es werden ausgegeben die
- 7-Tage-MobiCard rund um die Uhr
- 31-Tage-MobiCard rund um die Uhr
- 9-Uhr-MobiCard (31 Tage)
Die Abgabe erfolgt an jedermann ohne förmlichen Antrag und besondere Voraussetzungen.
Die Bestimmungen 5.2.1.4 gelten sinngemäß, wobei an die Stelle des Verbundpasses die „Zonenkarte zur MobiCard“ und an die Stelle der Wertmarke die „MobiCard“ treten. Soweit der räumliche Gültigkeitsbereich (Tarifzonen, Städte, Tarifstufe 10+T) auf der MobiCard aufgedruckt ist, entfällt die Zonenkarte.
Die MobiCards gelten 7 oder 31 Tage.
Die MobiCards sind unentgeltlich übertragbar. Sie berechtigen eine Person rund um die Uhr zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs.
An Werktagen (Montag bis Freitag) ab 9.00 Uhr ebenso an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ab Betriebsbeginn können bis zu 6 Personen (davon höchstens 2 ab 18 Jahren) die MobiCards zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs nutzen. Die Zahl der Personen bis zu 17 Jahren ist jedoch unbeschränkt, wenn diese nachweisbar derselben Familie angehören. Ein Hund darf unentgeltlich mitgenommen werden.
Bei gemeinsam reisenden Personen ist die Erweiterung der Gruppengröße nach Fahrtantritt nicht zugelassen.
Die 9-Uhr-MobiCard darf an Werktagen Montag bis Freitag von Betriebsbeginn bis 9.00 Uhr nicht benutzt werden. Die Ausschlusszeit gilt nicht an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.
Die Bestimmungen der Beförderungsbedingungen § 9 Abs. 3 finden keine Anwendung. Wenn bei einer Fahrt die entsprechende MobiCard nicht vorgezeigt werden kann, ist das erhöhte Beförderungsentgelt zu bezahlen. Erstattungen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Ersatz bei Verlust sind ausgeschlossen.


