Meine VAG
Das Wichtigste zum Abonnement
Inhaltsverzeichnis oder Was tun bei:
1. Wechsel auf eine andere Abo-Variante
2. Verlängerung
3. Kündigung
4. Neue Marke nach zwölf Monaten
5. Fahrgelderstattung bei Krankheit
6. Verlust oder Diebstahl
7. Beschädigung
8. Änderungen
9. Fahrausweiskontrolle und das Abo vergessen
10. Kontakt
(Für das Siemens-Firmen-Abo sowie das Jobticket der Stadt Nürnberg gelten teilweise andere Regelungen. Haben Sie hierzu Fragen, rufen Sie einfach an, Telefon: 283-4646)
1. Wechsel auf eine andere Abo-Variante
Wenn Sie bereits ein Abo haben und auf eine andere Variante wechseln wollen, z.B. vom Abo 3 auf das JahresAbo, kommen Sie am besten mit Ihrem Abo in einem unserer Kundenbüros vorbei. Sie können Ihre neue Wertmarke dann gleich mitnehmen. Wenn Ihre Fahrtstrecke und die Adresse gleich geblieben sind, können Sie Ihren Verbundpass weiterhin verwenden.
2. Verlängerung
Ihr JahresAbo verlängert sich am Ende Ihres AboJahres automatisch um jeweils weitere zwölf Monate. Die neue Jahreswertmarke schicken wir Ihnen zu.
Die unterjährigen Abos (Abo 3 und Abo 6) werden nicht automatisch verlängert. Wenn Sie das Abo nach Ablauf der 3 oder 6 Monate weiterführen wollen, ist eine neue Bestellung erforderlich. Wenn sich Ihre Fahrtstrecke und die Adresse nicht geändert haben, können Sie Ihren Verbundpass weiterhin verwenden.
3. Kündigung
Beim JahresAbo sind Kündigungen jederzeit zum Monatsende schriftlich möglich. Wirksam wird die Kündigung aber erst dann, wenn Sie uns innerhalb von fünf Tagen nach Ende des Kalendermonats, zu dem Sie gekündigt haben, Ihre Jahreswertmarke zurückgeben. Ausnahme: Bei Kündigungen zum Ende Ihres Abo-Jahres benötigen wir die Wertmarke nicht mehr.
Eine Kündigung ist auch möglich, wenn Sie vor Ablauf Ihres ersten Abo-Jahres bzw. beim Abo 3 und Abo 6 innerhalb der Laufzeit keine Verwendung mehr für Ihr Abo haben. In diesem Fall berechnen wir Ihnen für die Nutzungszeit die Preisdifferenz Ihrer monatlichen Abo-Rate zu einer entsprechenden Solo 31. Beim JahresAbo kann es gegen Ende Ihres ersten Abo-Jahres dabei günstiger sein, den 12-Monats-Zeitraum zu vollenden.
4. Neue Marke nach zwölf Monaten
Vor Beginn eines 12-Monats-Zeitraumes, frühestens einen Monat vorher, erhalten Sie eine neue Jahreswertmarke. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie die Marke nicht bis spätestens fünf Tage vor Beginn Ihres neuen Abo-Jahres erhalten haben. Ersatzansprüche aufgrund verspäteter Zustellung, insbesondere wenn Namens- und Adressänderungen nicht rechtzeitig gemeldet wurden, können nicht geltend gemacht werden.
5. Fahrgelderstattung bei Krankheit oder Kur
Sollten Sie einmal wegen Krankheit länger als 15 Tage ans Haus gebunden sein, gibt`s Bares zurück, wenn Sie uns dazu eine ärztliche Bescheinigung über die Ausgehunfähigkeit schicken: Vom 16. Tag an erstatten wir Ihnen für jeden Krankheitstag 1/30 Ihrer monatlichen Abo-Rate. Das gilt natürlich auch bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer Kur.
6. Verlust oder Diebstahl der Jahreswertmarke
Sie haben Ihre Abo-Wertmarke verloren oder sie wurde gestohlen? Für die einmalige Ersatzausstellung berechnen wir in Abhängigkeit von der Restlaufzeit der Wertmarke eine Gebühr von maximal 30 Euro.
7. Beschädigung der Wertmarke
Das kann ja mal passieren: Sie haben ihren Verbundpass samt Wertmarke mit gewaschen oder beides wurde beschädigt, so dass die Schrift nicht mehr deutlich lesbar ist. Einen Ersatz erhalten Sie gegen Vorlage des beschädigten Ausweises in unseren Kundenbüros.
8. Änderungen
Grundsätzlich können Sie uns Änderungen Ihres Abos telefonisch unter 283-4646, per Fax unter 283-4699, per E-Mail oder persönlich in einem unserer Kundenbüros mitteilen.
Sobald die Änderung Ihren Verbundpass und / oder die Wertmarke betrifft, ist es erforderlich, dass Sie persönlich in einem unserer Kundenbüros vorbeikommen. Ihr Verbundpass und die Wertmarke können dann sofort geändert werden.
8.1 Änderung Anschrift und Name
Bitte teilen Sie uns bei einem Umzug Ihre neue Anschrift mit; dann werden Sie Ihre nächste Jahreswertmarke auch im neuen Zuhause rechtzeitig im Briefkasten finden. Bei Gelegenheit sollten Sie die Adresse auch in Ihrem Verbundpass ändern lassen.
Eine Änderung des Verbundpasses und der Wertmarke wird auch notwendig, wenn sich durch den Umzug bedingt Ihre Fahrtstrecke bzw. die Tarifzone ändert.
Bitte denken Sie auch bei einer Heirat verbunden mit einer Namensänderung daran, dass der Verbundpass und die Wertmarke aktualisiert werden müssen.
8.2 Bankverbindung
Auch die Mitteilung über eine geänderte Bankverbindung ist für uns sehr wichtig, damit wir weiterhin Ihre monatliche Abo-Rate problemlos abbuchen können.
8.3 Änderung des Tarifes
Sie benötigen eine andere Tarifstufe oder wollen auf das Abo mit Ausschlusszeit umsteigen? Kein Problem: Kommen Sie einfach in einem unserer Kundenbüros vorbei. Ein neuer Verbundpass samt Wertmarke wird Ihnen sofort ausgestellt.
Die Änderung ist dann ab 1. des Kalendermonats gültig.
8.4 Andere Fahrtstrecke
Auch wenn die Tarifstufe gleich bleibt, müssen Sie uns eine Änderung der Fahrtstrecke, sobald Sie andere Zonen befahren, am besten persönlich mitteilen, damit wir die Zonen auf Ihrem Verbundpass sofort ändern können.
Die Änderung ist dann ebenfalls ab 1. des Kalendermonats gültig.
8.5 Änderung der Zahlart
Sie wollen von der monatlichen Abbuchung auf die jährliche Zahlung wechseln? Das hat immerhin den Vorteil, dass Sie bei Tariferhöhungen nicht sofort die höhere Rate zahlen, sondern erst zu Beginn Ihres neuen Abo-Jahres. Natürlich können Sie auch jederzeit von der jährlichen auf die monatliche Zahlung umsteigen. Für eine Umstellung der Zahlart schauen Sie bitte persönlich bei uns vorbei.
9. Fahrausweiskontrolle und das Abo vergessen
Sollten Sie einmal Ihr Abo vergessen haben und kontrolliert werden, kommen Sie innerhalb der auf dem Beanstandungsbeleg angegebenen Frist mit Ihrer Jahreskarte in einem unserer Kundenbüros vorbei.
Sie bezahlen dann nur eine geringe Bearbeitungsgebühr.
10. Kontakt:
Telefon: Service-Hotline 283-4646
Fax: 283-4699
E-Mail: kundencenter_hbf@vag.de



