Meine VAG
Neue Fahrpreise für Nürnberg
Zum 1. Januar 2012 wurde eine neue Tarifstufe A eingeführt
Die Wege unserer Kunden mit Bussen und Bahnen summieren sich werktags auf rund 600.000 Fahrten. Dabei erstrecken sich das Busnetz in Nürnberg auf 376 Kilometer, das Straßenbahnnetz auf 35 Kilometer und die drei U-Bahn-Linien bringen es zusammen auf 34 Kilometer.
Wir bieten jede Woche von Montag bis Freitag tagtäglich über 8.000 Bus-, Straßenbahn- und U-Bahnfahrten an. Dieses Angebot wird stetig verbessert und ausgebaut. So gingen zum Fahrplanwechsel am 11. Dezember 2011 zwei neue U-Bahnhöfe, eine neue Straßenbahnhaltestelle sowie die dazugehörigen Streckenabschnitte in Betrieb. Der öffentliche Personennahverkehr ist damit unbestritten eine wichtige Schlagader der Stadt. Ein Standortfaktor, der immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Um dieses Angebot zu finanzieren, leisten Bund, Freistaat und Stadt einen Beitrag. Aber auch Sie, die Fahrgäste, durch den Ticketkauf. Dieser Anteil muss künftig – so schwer diese Entscheidung auch für alle Beteiligten war – größer werden. Zum einen wurden die Zuschüsse in den vergangenen Jahren gesenkt. Zum anderen sind die Sparmöglichkeiten der VAG selbst erschöpft. Und mit Blick auf die Stadt Nürnberg darf der Ausgleichsbetrag für die VAG zumindest nicht größer werden.
Aus diesem Grund wurde im VGN-Tarif zum 1. Januar 2012 die neue Tarifstufe A in Nürnberg-Fürth-Stein eingeführt. Für Fahrten, die nur im Fürther Stadtgebiet stattfinden, gilt die neue Tarifstufe Z. Die Einführung der neuen Tarifstufen ist zwingend notwendig, um eine Zunahme des Verlustes zu vermeiden.
Hier erhalten Sie wichtige Informationen, Fragen und Antworten zur neuen Tarifstufe A und ihren Fahrkarten:
1. Was änderte sich zum 1. Januar 2012 in Nürnberg, Fürth und Stein?
2. Warum wurde der neue Tarif eingeführt?
3. Gibt es noch die Kurzstrecke?
4. Was ist mit dem bisher verwendeten 10er-Streifenkarten?
5. Was passiert mit JahresAbos und Zeitkarten?
6. Welche Übergangsregelungen gibt es?
7. Welche Fahrschein wird benötigt, wenn man eine Zeitkarte der Tarifstufe A besitzt und in weitere Zonen des VGN-Gebietes fahren möchte?
8. Besonderheiten für Fürth
9. Besonders preisgünstig fahren
10. Ermäßigte Fahrkarten für sozialschwache Nürnberger
11. Überblick über die neuen Fahrpreise
1. Was änderte sich zum 1. Januar 2012 in Nürnberg, Fürth und Stein
Zum 1. Januar 2012 wurde innerhalb der Stadtgebiete Nürnberg, Fürth und Stein (Zonen 100+200) die neue Preis-/Tarifstufe A eingeführt. Diese liegt preislich zwischen der bisher gültigen Tarifstufe 2 und der nächst höheren Stufe 2+T. Das bedeutet, wenn Sie hier unterwegs sind, lösen Sie statt der Tarifstufe 2 einen Fahrschein der neuen Tarifstufe A. Dabei gibt es für jeden ÖPNV-Nutzer nach wie vor die passende Fahrkarte: A ist als Einzelfahrkarte, Mehrfahrtenkarte, TagesTicket, MobiCard, Solo 31, Abo 3, Abo 6 und JahresAbo sowie als Wertmarke für Schüler, Auszubildende und Studierende erhältlich.
Als neue Mehrfahrtenkarte wird die 5er-Streifenkarte A angeboten. Sie ersetzt die 10er-Streifenkarte für ausschließliche Fahrten in den Zonen 100+200. Pro Fahrt und pro Person stempeln Sie bei der 5er-Streifenkarte jetzt einen Streifen.
Sie können Ihre 10er-Streifenkarte aus dem Jahr 2011 wie bisher noch bis Ende Januar 2012 im Stadtgebiet nutzen. Nach dieser Übergangsfrist müssten Sie drei Streifen für eine Fahrt innerhalb Nürnbergs abstempeln und würden dadurch mehr bezahlen als mit der neuen 5er-Streifenkarte. Weitere Informationen zur 10er-Streifenkarte entnehmen Sie bitte Punkt 4 dieser Seite.
2. Warum wurde der neue Tarif eingeführt?
Das attraktive ÖPNV-Angebot in Nürnberg, Fürth und Stein mit einem engen Liniennetz, dichten Takten und langen Betriebszeiten lässt sich bei Weitem nicht durch die Fahrgeldeinnahmen decken. Gleichzeitig hat sich die finanzielle Situation durch steigende Kosten (zum Beispiel für Treibstoff und Material), abnehmende staatliche Zuwendungen und sinkende Ausgleichszahlungen für ÖPNV-Leistungen weiter verschärft.
Die Kosten für den ÖPNV in Nürnberg, die nicht durch Einnahmen abgedeckt werden können, werden letztendlich von der Stadt ausgeglichen, der das Geld dadurch an anderer wichtiger Stelle fehlt. Deshalb darf dieses Defizit keinesfalls weiter steigen, da sonst in anderen Bereichen wie der Bildung oder im Sozialen eingespart werden müsste. Um die Ausgleichszahlungen der Stadt zu stabilisieren beziehungsweise zu verringern, ist eine stärkere Beteiligung der Nutzer an der Finanzierung des ÖPNV leider unumgänglich.
Andernfalls müsste das ÖPNV-Angebot in unserer Stadt drastisch zurückgeschraubt werden. Als Hintergrund für Sie: Auch nach der Anpassung der Tarifstufe liegt das Preisniveau für den ÖPNV im Vergleich zu anderen gleich großen Städten mit einem ähnlichen Angebot noch unterhalb des Durchschnitts. Die VAG zählt damit weiterhin zu den günstigen Verkehrsunternehmen in Deutschland.
3. Gibt es noch die Kurzstrecke?
Die Kurzstreckenregelung bleibt von der Einführung der neuen Preisstufe A unberührt. Das heißt: Für Fahrten innerhalb von Nürnberg, Fürth und Stein, die von der Einstiegshaltestelle nicht weiter als zwei Tarifpunkte gehen, genügt ein günstiger Kurzstrecken-Fahrschein der Preisstufe K. An jeder Haltestelle hängt eine Übersicht, wie weit die Kurzstrecke von dort aus gilt.
Der Preis für den Einzelfahrschein Kurzstrecke wurde zum 1. Januar 2012 nicht erhöht. Zeitkarten (zum Beispiel ein JahresAbo oder MobiCards) sind für die Zonen 100+200 weiterhin nicht zum Kurzstreckentarif erhältlich. Hierfür gilt seit 1. Januar 2012 generell die Tarifstufe A.
Zur schnellen Orientierung für Fahrgäste gibt es neben dem Kurzstreckenplan mit den Tarifpunkten noch eine extra auf jede Haltestelle zugeschnittene Information. Auf dem Aushangfahrplan können Sie anhand der Linienverlaufsschnur erkennen, wie weit Sie auf dieser Linie von Ihrem Standort aus mit dem Kurzstreckentarif kommen.
Beispiel:
Sie können mit einer Kurzstreckenfahrkarte von der Haltestelle Nürnberg Röthenbach bis zur Station St. Leonhard ( weiße Perle) fahren. Für Fahrten, die über diese Distanz hinausgehen (zum Beispiel Rothenburger Straße) ( schwarze Perle), ist eine Fahrkarte der Preisstufe A zu lösen.

Informationen zur Kurzstrecke: Alle mit einer weißen Perle gekennzeichneten Haltestellen sind auf direktem Wege mit dem Kurzstreckentarif erreichbar. Es ist auch möglich, von einem Verkehrsmittel auf ein anderes zu wechseln.
4. Was ist mit dem bisher verwendeten 10er-Streifenkarten?
Die 10er-Streifenkarte gibt es auch weiterhin. Wichtig: Diese ist nur für Fahrten aus dem oder in das weitere Verbundgebiet zu verwenden (zum Beispiel von Nürnberg nach Ansbach und zurück). Wenn Sie innerhalb von Nürnberg, Fürth und Stein unterwegs sind und nicht von umliegenden Zonen einfahren beziehungsweise ausfahren, lösen Sie einen Einzelfahrschein oder stempeln Sie einen Streifen der 5er-Streifenkarte A.
Im Januar 2012 können Sie die 10er-Streifenkarte in Nürnberg-Fürth-Stein noch abfahren. Weitere 10er-Streifenkarten können im VAG-KundenCenter auf Wunsch ab 1. Februar 2012 zurückgegeben werden. Sie können die Streifenkarten aber auch noch bis Ende Juni 2012 für Fahrten über den Geltungsraum der Preisstufe A hinaus aufbrauchen. Anders als bei der neuen 5er-Streifenkarte A stempeln Sie bitte auf der 10er-Streifenkarte mindestens zwei Streifen beziehungsweise bei Fahrten, die mehr als zwei Zonen betragen, entsprechend mehr.
5. Was passiert mit JahresAbos und Zeitkarten?
Bei einem Jahres- oder FirmenAbo vollzieht sich der Übergang in die Tarifstufe A automatisch. Das heißt: Ab Januar bezahlen Sie den neuen Preis. Ein neuer Verbundpass muss nicht ausgestellt werden, da sich daran lediglich die Bezeichnung der eingetragenen Tarifstufe von 2 auf A ändert. Jeder Abonnent erhält mit dem Verlängerungsschreiben im Laufe des Jahres 2012 zur neuen Jahresmarke einen Aufkleber mit A, um diesen über die Tarifstufe 2 zu kleben.
Inhaber sonstiger Zeitkarten (Schüler Selbstzahler, Solo 31, Nürnberg-Pass) können sich die Aufkleber im KundenCenter, in den privaten Verkaufsstellen oder über das Kontrollpersonal aushändigen lassen. Zeitkarten, die bisher schon über die Tarifzonen 100+200 hinausgehen, berechtigen auch weiterhin zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der ausgestellten Zonen.
6. Welche Übergangsregelungen gibt es?
MobiCards und Solo 31-Tickets, die Sie im alten Jahr kaufen, können bis zum Ende ihrer Gültigkeit (maximal 30. Januar 2012) verwendet werden. Semestermarken des alten Tarifs gelten ebenso bis zum jeweiligen Gültigkeitsende regulär weiter. Im aktuellen Wintersemester gilt das 4-Monatssemesterticket vom 1. Oktober 2011 bis 31. Januar 2012 beziehungsweise vom 17. Oktober 2011 bis 11. Februar 2012. Zeitkarten – zum Beispiel JahresAbo oder FirmenAbos – werden, wie unter Punkt 5 erläutert, automatisch umgestellt.
Schüler, die ihre Wertmarke über die Schule beziehen, erhalten erst mit dem Schuljahr 2012/2013 Marken mit dem Aufdruck „Tarifstufe A“.
7. Welche Fahrschein wird benötigt, wenn man eine Zeitkarte der Tarifstufe A besitzt und in weitere Zonen des VGN-Gebietes fahren möchte?
Für alle Zeitkarteninhaber der Tarifstufe A gilt: Wenn Sie in andere Zonen des VGN fahren möchten, kommt die VGN-Regelung für Anschlussfahrscheine zur Anwendung. Die Tarifstufe A wird dabei als zwei Zonen angerechnet und kann von der Preisstufe des Ziels abgezogen werden.
Beispiel:
Ihr Ziel – zum Beispiel vom Nürnberger Hauptbahnhof bis Burgthann – erfordert für die Gesamtstrecke ein Ticket der Preisstufe 5. Weil Sie zwei Zonen für Ihre gültige Zeitkarte abziehen können, benötigen Sie für die Preisstufe A als Anschlussfahrschein lediglich ein Ticket der Preisstufe 3. Das heißt, Sie stempeln zum Beispiel auf einer 10er-Streifenkarte drei Streifen.
Zum 1. Januar 2012 wurde die Fürther Regelung, nach der die Tarifstufe K im gesamten Stadtgebiet gilt, zurückgenommen. Wie vor 1992 können Sie K nur noch für Fahrten mit Einzel- und Streifenkarten bis zum übernächsten Tarifpunkt verwenden (= Kurzstrecke). Gerechnet wird ab der Einstiegshaltestelle. Für Fahrten innerhalb Fürths, die über den übernächsten Tarifpunkt hinausgehen, lösen Sie die neu eingeführte Tarifstufe Z.
Wenn Sie von Fürth nach Nürnberg fahren und nicht mehr als zwei Tarifpunkte überqueren, ist ein Ticket der Preisstufe K notwendig (= Kurzstreckenfahrt). Bei mehr als zwei Tarifpunkten benötigen Sie einen Fahrschein der Preisstufe A.
Wer eine Zeitkarte der Tarifstufe Z besitzt, muss für Fahrten nach Nürnberg und Stein eine Kurzstrecke als Anschlussfahrschein lösen. Weitere Infos unter: www.stadtverkehr-fuerth.de.
9. Besonders preisgünstig fahren
Generell gilt: Mit Zeitkarten sind Sie günstiger unterwegs als mit einem Einzelfahrschein. Ein JahresAbo in Nürnberg lohnt sich zum Beispiel schon ab 24 Fahrten im Monat – also an zwölf Tagen mit je einer Hin- und Rückfahrt. Wenn Sie unter der Woche nicht schon in den frühen Morgenstunden unterwegs sein müssen, können Sie auf das besonders günstige 9-Uhr-JahresAbo zurückgreifen, das am Wochenende und an Feiertagen sogar rund um die Uhr gilt.
Wer es besonders flexibel mag, für den ist die MobiCard die richtige Fahrkarte. Diese ist übertragbar und es können zu bestimmten Zeiten auch mehrere Personen damit fahren. Gerne beraten wir Sie persönlich, damit Sie das richtige Ticket finden.
Übrigens: Ein Abonnement-Kunde fährt im Monat im Durchschnitt knapp 60 Mal mit Bussen und Bahnen – und bezahlt damit pro Fahrt weniger als 1 Euro.
10. Ermäßigte Fahrkarten für sozialschwache Nürnberger
Für Nürnberger Bürgerinnen und Bürger, die über ein geringes Einkommen verfügen, bietet die VAG seit vielen Jahren ein deutlich ermäßigtes Monatsticket an. Es kostet 30,80 Euro. Der Preis für diese Wertmarke wird 2012 nicht erhöht.
Die Fahrausweise dürfen nur in Verbindung mit dem Nürnberg-Pass und dem Personalausweis des Inhabers verwendet werden. Insgesamt haben rund 60.000 Personen in Nürnberg Anspruch auf das vergünstigte Ticket – darunter zum Beispiel SGB (Sozialgesetzbuch)-XII- und SGB-II-Empfänger. Dazu gehören unter anderem auch Rentner, die von Grundsicherung leben müssen, oder alleinerziehende Mütter, die keinem Beruf nachgehen können.
11. Überblick über die neuen Fahrpreise




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